Skip to Content.
Sympa Menu

cc-at - Re: [CC-at] Logos in CC Presentationen verwenden

cc-at AT lists.ibiblio.org

Subject: Cc-at mailing list

List archive

Chronological Thread  
  • From: Joachim Losehand <joachim AT losehand.at>
  • To: "Dr. Albrecht Haller" <haller AT netlaw.at>
  • Cc: cc-at AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [CC-at] Logos in CC Presentationen verwenden
  • Date: Mon, 03 Jun 2013 22:01:32 +0200

Am Montag, den 03.06.2013, 20:38 +0200 schrieb "Dr. Albrecht Haller" <haller AT netlaw.at>:

[...] Wenn der Verletzte nicht klagt, sondern
bloß ein anwaltliches Aufforderungsschreiben schickt, dann sind die
tariflichen Kosten deutlich niedriger, aber mit EUR 1.306,44 brutto
(TP 3A RATG iVm § 8 Abs 3 AHK + 50 % ES) sollte man rechnen. (In
allen Fällen mögen Kosten wie angemessenes Entgelt und Schadenersatz
hinzukommen; [...]

Angelegentlich:
Die Verfasser des BMJ-Arbeitspapiers zur - wohl nicht mehr zu erwartenden - "Urh-Novelle 2013" verweisen in der Erläuterung zur vorgesehenen Deckelung eines Aufwandsersatzes bei 100,- € in UrhG § 87 Abs 6 [neu zu schaffen] ("einfach gelagerte Fälle") auf TP 5 RATG (über § 6 AHK) und geben bei einer Bgrl von 36'000 eine Entlohnung von 63,20 € an, gem. TP 6 RATG bei gleicher Bgrl eine Entlohnung von 126,40 € und kommen zum Schluß, daß inkl. USt. ein anwaltliches Mahnschreiben mit rund 230 € zu Buche schlägt. Damit begründet das BMJ jedenfalls seine nach deutschem Vorbild eingeführte Deckelung der Verpflichtung für den Ersatz von Aufwendungen.

Man kann - nicht zu Unrecht, wie der Blick nach Deutschland zeigt - natürlich auf dem Standpunkt stehen, im UrhR und MarkenR gebe es grundsätzlich keine "einfach gelagerten Fälle", und drohende hohe anwaltliche Kosten sind ja auch Teil der Strategie gegen vermeintliche oder tatsächliche Rechtsverletzungen, ein einfaches anwaltliches Aufforderungsschreiben (sofern, wie gesagt, kein Okymoron) muß also, wenn es nach dem BMJ geht, nicht zwingend aus TP 3A RATG berechnet werden.

(Die Inanspruchnahme einer eigenen anwaltlichen Beratung bzw. Vertretung ist damit natürlich nicht abgedeckt.)

Grüße, Joachim.




Archive powered by MHonArc 2.6.24.

Top of Page