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cc-at - Re: [CC-at] Logos in CC Presentationen verwenden

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Subject: Cc-at mailing list

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Chronological Thread  
  • From: Joachim Losehand <joachim AT losehand.at>
  • To: cheeseman <info4cheesy AT gmx.at>
  • Cc: cc-at AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [CC-at] Logos in CC Presentationen verwenden
  • Date: Mon, 03 Jun 2013 20:26:07 +0200

Am Montag, den 03.06.2013, 19:22 +0200 schrieb cheeseman <info4cheesy AT gmx.at>:

Hallo,

Danke euch mal für die nützliche Aufklärung.

Möchte noch einen Punkt anbringen. Habe in einem Blog Artikel, den ich
gerade leider nicht mehr finde, gelesen, das Logos sowohl unter das
Urheberrecht wie auch dem Markenschutzrecht stehen können, nämlich
dann wenn das Logo eine schöpferische Leistung erreicht hat oder so
öhnlich. Also Mercedes Stern mal eher nicht, aber eine gezeichnete
Figur dann schon eher.

Wie seht ihr das? Sonst übernehm ich nämlich mal die lösung mit dem
disclaimer. Möchte nämlich nur sehr ungern bei den sicher über 20
unternehmen von fsf bis hin zur weltbank anfragen.

btw: wie sieht es denn da mit möglichen klagesdrohungen aus? was kann
bei einer rechtlichen übertretung passieren?

Grüße, Stefan

Im Grunde ist es ganz einfach:
- die Funktion als (Bild-/Wortbild-/Wort-)Marke ist marken- bzw. kennzeichnungsrechtlich geschützt,
- die Form, d.h. das Design ist urheberrechtlich geschützt,

An das Design des Logos oder des Schriftzugs werden wie allg. im UrhR geringe Anforderungen gestellt, um als schützenswert eingestuft zu werden (natürlich ist der Mercedes-Stern urhr. und markenr. geschützt), isnofern sind alle Logos regelmäßig urhr. geschützt, nicht alle jedoch markenrechtlich, dazu muß das Logo zusätzlich in die Markenrolle eingetragen werden. Es ist Dir als Nicht-Rechteinhaber also nicht gestattet, das Logo (Bild oder Wortbild) selbst zu verändern (selbst die Farbe nicht, jedoch die Größe in den richtigen Proportionen) oder in einer anderen als der vom Markeninhaber autorisierten Form zu verwenden. Auf Unternehmensseiten gibt es da des öfterten entsprechende Hinweise und Vorlagen, die verwendet werden sollen.

Klagsdrohungen und Schadenersatzforderungen sind in der Regel nur von Unternehmen zu erwarten, die nicht Schaden von ihrer Marke abwenden wollen (bspw. bei Plagiaten), sondern auf ein Körberlgeld spekulieren, d.h. Institutionen wie FSF oder Weltbank sind da kaum zu locken. Insofern ist bei einer rein beschreibenden und illustrierenden Verwendung von fremden Marken oder Logos unter Voraussetzung, daß keine falschen Tatsachen behauptet oder vorgespiegelt werden zum Nachteil der Marke und der Markeninhaber keine Probleme zu erwarten, da das dem normalen Gebrauch entspricht.

Grüße, Joachim.




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