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cc-at - Re: [CC-at] Logos in CC Presentationen verwenden

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Subject: Cc-at mailing list

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Chronological Thread  
  • From: cheeseman <info4cheesy AT gmx.at>
  • To: cc-at AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [CC-at] Logos in CC Presentationen verwenden
  • Date: Mon, 03 Jun 2013 19:22:24 +0200

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Hash: SHA1

Hallo,

Danke euch mal für die nützliche Aufklärung.

Möchte noch einen Punkt anbringen. Habe in einem Blog Artikel, den ich
gerade leider nicht mehr finde, gelesen, das Logos sowohl unter das
Urheberrecht wie auch dem Markenschutzrecht stehen können, nämlich
dann wenn das Logo eine schöpferische Leistung erreicht hat oder so
öhnlich. Also Mercedes Stern mal eher nicht, aber eine gezeichnete
Figur dann schon eher.

Wie seht ihr das? Sonst übernehm ich nämlich mal die lösung mit dem
disclaimer. Möchte nämlich nur sehr ungern bei den sicher über 20
unternehmen von fsf bis hin zur weltbank anfragen.

btw: wie sieht es denn da mit möglichen klagesdrohungen aus? was kann
bei einer rechtlichen übertretung passieren?

Grüße, Stefan

Am 2013-06-03 09:18, schrieb Joachim Losehand:
> Am Mittwoch, den 29.05.2013, 20:30 +0200 schrieb Christian
> <c.angerer AT lirum.at>:
>
>> Nehmen wir mal an, das wäre alles so fein säuberlich getrennt
>> und einfach. Jedes Süppchen würde getrennt in einem eigenen Topf
>> gekocht. Dann sollte das ja eigentlich auch für andere Lizenzen
>> (zB Software-Lizenzen) analog gelten.
>>
>> Aber liest man dann die Apache License, dann opfert die Lizenz
>> trotzdem den Trademarks den ganzen Paragraphen §6 [1]. Dort wird
>> geregelt, welche Nutzungsrechte implizit entstehen und welche
>> vorbehalten bleiben.
>>
>> Genauso für die Gruppe der GPL Lizenzen. Für Version 2 erklärte
>> die FSF auch explizit, dass Trademarks nicht als „restriction” zu
>> sehen sind und vorbehalten werden dürfen. In der GPLv3 gibt's
>> deswegen mit Punkt 7.e [2] sogar eine eigene Ausnahme dafür.
>>
>> Wenn diese Trennung also wirklich so fein säuberlich wäre wie du
>> schreibst und eine Lizenz nur Urheberrecht und nicht Markenrecht
>> behandeln dürfte/könnte, wieso behandeln dann die populären
>> Software Lizenzen (zwei Beispiele oben, aber die Liste kann man
>> natürlich fortsetzen) dann trotzdem beides in einer Lizenz?
>
> In den von Dir genannten zwei Lizenzbestimmungen ist klar
> ausgeführt, daß die - urheberrechtlich relevante - Softwarelizenz
> nicht (!) auch die - markenrechtlich relevante - Verwendung von
> Markenzeichen, -namen, -usw. umfaßt, mit der Ausnahme ("except"):
> "as required for reasonable and customary use in describing the
> origin of the Work and reproducing the content of the notice file"
> (Apache Lic 2.0). Und die GNU Licens regelt, daß Nutzer genau diese
> Ausnahme-Bestimmung zur GNU Lizenz ergänzen können - "under
> trademark law". Die Apache-Lizenzbestimmung trennt genau so fein
> säuberlich zwischen Software-Lizenz (Urheberrecht) und Markenrecht,
> die Ausnahmebestimmung ist Teil des Kennzeichen- bzw.
> Markenrechts.
>
>> Und wer der Meinung ist, CC wäre (warum auch immer) ein
>> Sonderfall, der kann ja auch in der FAQ auf creativecommons.org
>> nachlesen:
>>
>> However, applying a CC license to such a work may create an
>> implied license to use the trademark [...]
>
> Der Erste Satz jedoch lautet - bitte diesen mitlesen und
> mitzitieren: "Yes, you may offer a work for use under a Creative
> Commons license that includes a trademark indicating the source of
> the work without affecting rights in the trademark."
>
> "Ja, man darf ein Werk zur Nutzung unter einer CC-Lizenz anbieten,
> das Markenzeichen enthält, unter Benennung der Quelle des Werkes,
> ohne daß die Rechte der Markenzeichen berührt werden". (Weil CC
> eine copyright-Lizenzsystem und keine trademark-Lizenzsystem ist.)
>
> Im übernächsten Satz steht zudem genau meine Empfehlung (die ich ja
> nicht frei schwebend aus der Luft gegriffen habe): "Creative
> Commons recommends that licensors who wish to mark works with
> trademarks or other branding materials give notice to licensors
> expressly disclaiming application of the license to those elements
> of the work. This can be done in the copyright notice, but could
> also be noted on the website where the work is published."
>
> Deutsch: "CC empfiehlt, daß Lizenzgeber (= Autoren eines cc-Werks),
> die ihr Werk mit (fremden) Markenzeichen (trademarks) oder anderem
> Marken-Zeichen (branding material) kennzeichnen, die Lizenzgeber
> (= Markeninhaber) davon in Kenntnis setzen, daß sie ausdrücklich
> ablehnen, daß diese (cc-)Lizenz auf jene Teile des (cc-)-Werkes (=
> Markenzeichen) anwendbar ist. Das kann in der copyright-Angabe
> geschehen, aber auch auf der Internetseite, wo das Werk
> veröffentlicht wird."
>
> Es wird also in allen drei Fällen klar zum Ausdruck gebracht, daß
> eine copyright-Lizenz (GNU, Apache, CC) nicht auch eine
> trademark-Lizenz umfaßt und damit davon getrennt ist.
>
> Folgt man der Empfehlung des CC-FAQ, ist eine Ansprache der
> Markeninhaber, wie nett sie auch immer reagieren mögen, also
> überflüssig, es reicht der Hinweis auf der Webseite oder in der
> Lizenzangabe.
>
> Grüße, Jo.
>
>
> [Add.: Im Falle von CC wird noch in FAQ auf den Fall hingewiesen,
> daß Rechteinhaber ihre eigenen Logos und Markenzeichen unter CC
> lizenzieren wollen und warnen: "Applying a CC license to your
> trademarks and logos could result in a loss of your trademark
> rights altogether." Wer eigene Logos oder Wortmarken - nur - unter
> cc lizenziert, hat damit keinen markenrechtlichen Schutz und
> verliert ggf. sogar die Möglichkeit, sein Logo usw. als
> Markenzeichen anzumelden bzw. entsprechenden Schutz des Marken- und
> Kennzeichenrechts zu erlangen.]
>
>
>
>
> _______________________________________________ CC-at mailing list
> CC-at AT lists.ibiblio.org
> http://lists.ibiblio.org/mailman/listinfo/cc-at
>
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Version: GnuPG v1.4.11 (GNU/Linux)
Comment: Using GnuPG with undefined - http://www.enigmail.net/

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