Skip to Content.
Sympa Menu

cc-de - Re: [Cc-de] G€MA: Das Ganze ist weniger als die Freiheit seiner Teile

cc-de AT lists.ibiblio.org

Subject: Cc-de mailing list

List archive

Chronological Thread  
  • From: holger schwetter <holger AT schwetter.de>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] G€MA: Das Ganze ist weniger als die Freiheit seiner Teile
  • Date: Mon, 17 Mar 2008 12:23:27 +0100

Hallo,

Die G€MA hat in einem Brief [1] deutlich gemacht, dass das Repertoir
ihrer Mitglieder für sie unteilbar ist. Die Veröffentlichung einzelner
Songs unter CC ist als Rosinenpulerei ("Cherry Picking") untersagt.

Ich kenne diesen Brief. Es ist der letzte, der mich vor meinem Austritt aus der GEMA noch erreicht hat. Die Verunglimpfung des Musikerwunsches, für jedes Werk das Lizenzmodell wählen zu wollen, das am Besten zu der Produktion passt bzw. der Produzent sich dafür wünscht, ist eine reine Propaganda Argumentation. Abwehrhaltung. Sie wird fallen und irgendwann durch Pragmatismus ersetzt werden, hoffentlich.



Frage: Kann die GEMA Einwände gegen die Veröffentlichung einzelner
Tonspuren unter freier (CC) Lizenz angehen, insbesondere wenn sich
dadurch nicht der ganze Song (der zusätzlich vielleicht Effekte und
entsprechendes Panning enthält und somit mehr als die Summe der Teile
ist)?

* Improvisation *

Darauf passt die sampling / Bearbeitungs - Argumentation. Sobald es sich um einen erkennbaren Anteil des Werkes handelt und das Werk bei der GEMA angemeldet ist, gelten die üblichen Verbote bzw. Notwendigkeiten, sich die Rechte dafür beim zuständigen Musikverlag zu holen. Solltest Du Dein eigener Verleger sein, kannst Du die Rechte freigeben, zumindest an einzelne Personen, die dann ihre Bearbeitung der GEMA unter Vorlage Deiner Erlaubnis melden müssen. Ob Du so eine Erlaubnis pauschal erteilen kannst, wäre zu prüfen. ...und ist eine interessante Frage. Wenn das ginge wäre das eine Hintertür für die Freigabe zur Bearbeitung von bei der GEMA angemeldeten Werken. Zwar nicht unter cc-Lizenz, aber das wäre in dem Fall zweitrangig. Der Effekt ist, daß Leute damit arbeiten können, bei Veröffentlichung müssen sie die GEMA üblichen Lizenzgebühren pro Kopie zahlen, die dann wieder abzgl. 20% Bearbeitungsgebühr an den Urheber ausgeschüttet werden.

Mit so einer Lösung wäre ich zufrieden, wenn ich dann mit den Schnipseln arbeiten kann, die ich will.

Warum ist Jura noch kein Schulfach? Ich bräuchte einen Raben mit 2. Staatsexamen, der ständig auf meiner Schulter hockt.

Viele Grüsse,

Holger





Archive powered by MHonArc 2.6.24.

Top of Page