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Re: [Cc-de] Rechtsfrage zur Gültigkeit der CC-Lizenzen
- From: "reipet" <reipet AT gmx.net>
- To: <cc-de AT lists.ibiblio.org>
- Subject: Re: [Cc-de] Rechtsfrage zur Gültigkeit der CC-Lizenzen
- Date: Wed, 17 Jan 2007 14:35:05 +0100
Hallo Andreas,
>... Die Frage ist nur WAS WÄRE, WENN Wikipedia nicht die FDL
>sondern CC-BY-NC für ihre Texte nutzen würde. Könnte sie die
>Artikel dann dennoch normal auf DVD verkaufen?
>
Ich würde sagen, unter strenger Auslegung der NC-Bestimmung ist jeglicher
Verkauf kommerziell. In der Praxis und nach allem was ich bisher (auch in
den amerikanischen CC-Foren) gelesen habe, scheint ein Unkostenbeitrag
toleriert zu werden. 9,90 Euro für eine Wikipedia-DVD wäre möglicherweise
ein akzeptabler Unkostenbeitrag, auch wenn sie unter CC-NC-Lizenz stünde.
Allerdings ist diese Unsicherheit genau die Krux an NC. CC ist aus dem Geist
des Internets formuliert. Darin fallen für Kopien, im Gegensatz zu
physischen Datenträgern, kaum Kosten an. Soll die Lizenz nach physischer und
virtueller Verwertung unterscheiden? Vielleicht können die mehr in den
Lizenzprozess involvierten Teilnehmer dieses Forums genaueres dazu
berichten?
>Oder anders formuliert: Darf eine gemeinnützige Organisation im Rahmen
>ihres Zweckbetriebs Geld für NC-lizenzierte Werke annehmen?
>
Als Spende: Ja. Ansonsten wird es kompliziert. Natürlich darf die
gemeinnützige Organisation Geld annehmen. Es kommt nur darauf an für was.
Hier ist zu zwischen der lizenz- und der steuerrechtlichen Seite zu
unterscheiden.
1. Lizenz
Die NC-Bedingung erlaubt dem Lizenznehmer/Nutzer nur die genauer zu
definierende (kostenlos oder Unkostenbeitrag? s.o.) nichtkommerzielle
Nutzung. Es ist vollkommen egal, ob der Lizenznehmer im Allgemeinen
gemeinnützig oder kommerziell arbeitet. Er muss sich bei dem einzelnen
CC-lizenzierten Werk an die Lizenzbedingungen halten.
Die Dachorganisation Wikipedia ist nicht der Rechteinhaber der einzelnen
Wikipedia-Inhalte. Wenn ein Autor seinen Beitrag unter NC-Lizenz Wikipedia
zur Verfügung stellte, wäre Wikipedia nur Lizenznehmer. Wikipedia hätte
nicht das Recht, den Artikel kommerziell weiterzuvertreiben. Als Autor und
alleiniger Rechteinhaber kannst Du aber Deinen eigenen NC-lizenzierten Text
sehr wohl für 100 Taler an eine X-beliebige Firma verkaufen. Nur die Firma
oder eben auch Wikipedia e.V. als Lizenznehmer darf den NC-Text nicht
weiterveräußern.
2. Steuer
Der Begriff des Zweckbetriebs führt hier etwas in die Irre, weil er nichts
mit den Lizenzbedingungen zu tun hat. Er definiert eher, wie die
gemeinnützige Organisation ihre Einnahmen zu versteuern hat.
Problemlos kann die gemeinnützige Organisation im Rahmen ihrer ideellen
Betätigung eine Spende für das NC-lizenzierte Werk annehmen. Spenden müssen
freiwillig sein. Eine Spende kann also nicht zur zwingenden Voraussetzung
für das Erhalten eines Inhalts gemacht werden. Denkbar ist ein
"Donation"-Button, wie er bei manchen Anbietern kostenloser Software zu
finden ist oder auch die 20 Taler-Lösung von Matthias (1) in einer etwas
dezenteren Formulierung. Wikipedia e.V. muss die Spende nicht versteuern und
der Spender kann die Spende steuerlich absetzen.
Im Zweckbetrieb arbeitet die gemeinnützige Organisation wie ein
Wirtschaftsunternehmen. Wenn die Einnahmen dem satzungsgemäßen
steuerbegünstigten Zweck dienen und die gemeinnützige Organisation (mit
einigen Ausnahmen) nicht in Konkurrenz zu steuerpflichtigen kommerziellen
Unternehmen steht, muss die gemeinnützige Organisation im Rahmen des
Zweckbetriebs ebenfalls keine Steuern bezahlen. Daneben kann eine
gemeinnützigen Organisationen in geringem Umfang auch noch einen voll
"steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb" unterhalten. Der
Verkauf einer Wikipedia-DVD, wenn er denn direkt von Wikipedia e.V.
durchgeführt würde, fiele wohl in einen der letztgenannten Bereiche. In der
Praxis veröffentlicht die Wikipedia-DVD ein kommerzieller Verlag. Dieser
wiederum unterstützt die "Wikimedia Deutschland Gesellschaft zur Förderung
Freien Wissens e.V." mit einem Euro pro verkaufter DVD.(2)
Es gibt also gut Gründe, weshalb Wikipedia auf die NC-Fessel verzichtet.
Kollektive Projekte, wie Wikipedia und Linux, hätte sich nicht zu dem
Entwickelt, was sie sind, wären sie unter den schwammigen Bedingungen einer
nichtkommerziellen Nutzung lizenziert worden. (Was nicht heißen soll, dass
es nicht auch sinnvolle Einsatzbereiche für die NC-Lizenz gibt.)
Viele Grüße
Reinhold Petrich
(1) https://lists.ibiblio.org/sympa/arc/cc-de/2007-January/000512.html
(2) http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Pressemitteilungen/Wikipedia-DVD
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[Cc-de] Rechtsfrage zur Gültigkeit der CC-Lizenzen,
Thilo Pfennig, 01/15/2007
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Re: [Cc-de] Rechtsfrage zur Gültigkeit der CC-Lizenzen,
Klaus Graf, 01/15/2007
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Re: [Cc-de] Rechtsfrage zur Gültigkeit der CC-Lizenzen,
Thilo Pfennig, 01/15/2007
- Re: [Cc-de] Rechtsfrage zur Gültigkeit der CC-Lizenzen, Klaus Graf, 01/15/2007
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Re: [Cc-de] Rechtsfrage zur Gültigkeit der CC-Lizenzen,
Matthias Urlichs, 01/16/2007
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Re: [Cc-de] Rechtsfrage zur Gültigkeit der CC-Lizenzen,
Andreas Hierling, 01/16/2007
- Re: [Cc-de] Rechtsfrage zur Gültigkeit der CC-Lizenzen, Matthias Urlichs, 01/16/2007
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Re: [Cc-de] Rechtsfrage zur Gültigkeit der CC-Lizenzen,
reipet, 01/16/2007
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Re: [Cc-de] Rechtsfrage zur Gültigkeit der CC-Lizenzen,
Andreas Hierling, 01/16/2007
- Re: [Cc-de] Rechtsfrage zur Gültigkeit der CC-Lizenzen, Asif Nadeem, 01/17/2007
- Re: [Cc-de] Rechtsfrage zur Gültigkeit der CC-Lizenzen, reipet, 01/17/2007
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Re: [Cc-de] Rechtsfrage zur Gültigkeit der CC-Lizenzen,
Andreas Hierling, 01/16/2007
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Re: [Cc-de] Rechtsfrage zur Gültigkeit der CC-Lizenzen,
Andreas Hierling, 01/16/2007
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Re: [Cc-de] Rechtsfrage zur Gültigkeit der CC-Lizenzen,
Thilo Pfennig, 01/15/2007
- Re: [Cc-de] Rechtsfrage zur Gültigkeit der CC-Lizenzen, Hans-Werner Hilse, 01/15/2007
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Re: [Cc-de] Rechtsfrage zur Gültigkeit der CC-Lizenzen,
Klaus Graf, 01/15/2007
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