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cc-de - [Cc-de] Anmerkungen von Dr. Till Jäger

cc-de AT lists.ibiblio.org

Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: "Christiane Asschenfeldt" <christiane AT creativecommons.org>
  • To: <cc-de AT lists.ibiblio.org>
  • Subject: [Cc-de] Anmerkungen von Dr. Till Jäger
  • Date: Mon, 5 Apr 2004 10:06:20 +0200

Hier die Anmerkungen von Dr. Jäger:

> Liebe Christiane,
>
> anbei findest Du den ersten Entwurf für eine Übertragung der CC-Lizenz

> "Attribution - NonCommercial - ShareAlike" (Version 2) für Deutschland

> (im .doc- und OpenOffice-Format). Außerdem habe ich noch eine Reihe
> Anmerkungen und Fragen beigefügt, die vielleicht auch die Basis für
> die weitere Diskussion bilden können.
>
> Fragen und Anmerkunen zu Version 1 des deutschen Entwurfes für
> "Attribution - NonCommercial - ShareAlike"
>
> 1.
> Der Text basiert auf Version 2
> (http://creativecommons.org/drafts/license2.0), die aber noch
> Änderungen unterworfen ist. Daher stets den aktuellen Stand prüfen,
> ich habe den Stand vom 4.3.04 zu Grunde gelegt.
>
> 2.
> Vorbemerkung: Intention war es, den Originaltext so weit wie möglich
> zu übernehmen. Änderungen ergeben sich daraus, dass
> - die deutsche Rechtslage eine Bestimmung nicht wirksam zulässt,
> - der Originaltext auf Besonderheiten des US-Rechts abstellt, die für
> Deutschland keinen Sinn machen. Dennoch wurden einige hinfälllige
> Bestimmungen übernommen, um den Charakter der Lizenz beizubehalten
> (z.B. die Haftungsausschlüsse für CC in den Kästen vor und nach der
> eigentlichen Lizenz) - eine Abwägungsfrage im Einzelfall.
>
> Einige Fragen wurden der Diskussion überlassen, weil entweder noch
> Informationen von CC selbst fehlen oder ich noch keinen sinnvollen
> Vorschlag habe oder mehrere Varianten plausibel erscheinen.
>
> 3.
> Lizenzelemente: Die CC-Lizenzen sind modular aufgebaut und benennen
> die Unterschiede mit Schlagwörtern wie "Attribution" oder
> "ShareAlike". Hier ist eine Übersetzung besonders schwer, da die
> Schlagworte allgemeinverständlich bleiben sollen. Meinen Vorschlag
> "Urhebernennung – Nicht-kommerziell – Gegenseitigkeit" halte ich für
> stark verbesserungsfähig. Christiane hatte erwähnt, dass "Attribution"

> in Version 2 geändert werden soll. Wie ist da der Stand der Dinge?
>
> 4.1.
>Kasten: Hat CC eine Rechtsform oder wird "Cooperation" hier in
> einem allgemeinen Sinne verwendet?
>
> 5.
>Definitionen:
> - Hier habe ich die Definitionen des UrhG weitgehend übernommen, wie
> dies auch CC für den Originaltext aus dem CA gemacht hat. Damit sollen

> nationale Auslegungsprobleme vermieden werden.
> - Ziffer 1 f): Der "Original Author" kann in D nur eine natürliche
> Person sein, daher hier die Abweichung vom Original. Fraglich ist, ob
> hier Ergänzungen erforderlich sind, da Ziffer 4d) nur die
> Urhebernennung betrifft und somit Unternehmen (z.B. Softwarefirmen,
> Filmproduktionen) nicht erfasst werden, die aber ein erhebliches
> Interesse an der Nennung haben.
>
> 6.
> Ziffer 2
> Mangels "Fair Use"-Doktrin wurde auf die Urheberrechtsschranken
> abgestellt. Schranken aus anderen Gesetzen (wie in den USA aus dem
> "First Amendment"), die eine Nutzung von Werken erlauben, sehe ich
> nicht. Da ist das UrhG abschließend, oder?
>
> 7.
> Ziffer 3
> Hier wurde wieder die Technik übernommen, die gesetzliche Aufzählung
> (§ 15 UrhG) wörtlich zu übernehmen, das Original bezieht sich da auf
Sec.
> 106 CA. Fraglich ist zunächst, ob Nutzungen wie die Aufnahme in eine
> Datenbank und ein Sammelwerk expliziert aufgenommen werden sollen,
> ebenso die Kabelweitersendung. Des Weiteren ergibt sich die Frage, ob
> und wie Leistungsschutzrechte zu berücksichtigen sind, etwa die
> Erlaubnis, das Werk als ausübender Künstler darzubieten.
>
> Das Original bezieht sich auch auf unbekannte Nutzungsarten. Soll das
> aufgenommen werden? Auch wenn wegen § 31 IV UrhG (momentan) keine
> Nutzungsrechte eingeräumt würden, ist eine Abschaffung des § 31 IV
> UrhG in der Diskussion für den 2. Korb der Urheberrechtsreform. Das
> könnte man antezipieren oder für eine neue Version aufheben. Würde
> eine Aufnahme der unbekannten Nutzungsarten überhaupt schädlich sein?
>
> Problematisch finde ich den Vorbehalt der nicht genannten
> Nutzungsarten, ich habe daher den letzten Satz von Ziffer 3
> weggelassen. Nach unserer Zweckübertragungslehre würden dann alle
> nicht explizit genannten Nutzungsarten nicht erfasst werden (oder man
> würde Kataloge wie bei den Wahrnehmumgsverträgen benötigen), das ist
> ja nicht gewollt. Mir ist noch nicht klar, was dieser Satz im Original

> bezweckt und ob er für das deutsche Recht Relevanz aufweist.
>
> Was meint "duration of the applicable copyright"? Wenn dies meint,
> dass die Werke in den USA verschiedenen Schutzdauern unterliegen (z.B.

> Micky Maus 271 Jahre nach Schöpfung, andere Werke 70 p.m.a.), dann
> wäre das für D nicht relevant, es sei denn, man bezieht dies auch auf
> Leistungsschutrechte. Dann ist aber der Begriff "Werk"
> missverständlich oder muss anders definiert werden.
>
> 8.
> Ziffer 4
> Wie ist "restriction" am besten auszulegen? Sieht man Ziffer 7a, muss

> das wohl als Bedingung verstanden werden, nicht als schuldrechtliche
> Verpflichtung. Eine inhaltliche Beschränkung dürfte mangels
> wirtschaftlich-technischer Eigenständigkeit nicht in Betracht kommen.
>
> "URI" (Uniform Ressource Identifier) wurde als "Internetadresse"
> übersetzt, da der Begriff nicht allgemein bekannt ist. "URI" meint
> aber technisch mehr als "URL". Soll der Verständlichkeit Vorzug
> gegeben werden? Gibt es eine anerkannte Definition von "URI"?
>
> Bei der Nennung der Nutzungen, bei denen auf die Lizenz hingewiesen
> werden muss (u.ä.), wurde anders als im Original "vervielfältigen"
> aufgenommen. Grund ist dafür, dass bei einer Weitergabe eines Werkes
> per E-Mail keine öffentliche Zugänglichmachung mangels Öffentlichkeit
> und keine Verbreitung mangels Körperlichkeit vorliegt. Bleibt die
> Vervielfältigung beim Empfänger, so dass auch hier die Pflichten der
> Ziffer 4 eingreifen sollten. Im Übrigen wurden die US-Begriffe aus den

> genannten Gründen nicht übersetzt. Nicht klären konnte ich bislang, ob

> "distribute" im US-Recht auch das "making available" umfasst.
>
> Ziffer 4b) finde ich sehr unübersichtlich, aber das ist im Original
> angelegt. Die Neuerungen in Version 2 zu den "Lizenzelementen" sollten

> sowohl hier als auch im Original besser verständlich sein. Verstehe
> ich das richtig, dass hier die anderen iCommons-Lizenzen der anderen
> Länder gemeint sind?
>
> 9.
> Ziffer 5 scheint mir in Version 2 noch eine Baustelle zu sein. Ziffer
> 5b des Original-Drafts macht momentan keinen Sinn. Hier müsste noch
> geklärt werden, ob überhaupt (Rechtsmängel-)gewährleistung erbracht
> werden soll (wie in der derzeitigen Version 1) oder nicht. Dann kann
> man das erst für D abbilden. Daher hier nur ein Grobentwurf für einen
> weitgehenden Ausschluss, dessen Wirksamkeit noch zu überprüfen wäre.
>
> 10.
> Ziffer 6 geht davon aus, dass die Nutzungsrechte verschenkt werden und

> übernimmt die gesetzliche Regelung des § 521 BGB. Das macht nur dann
> Sinn, wenn nicht nur die Rechte, sondern auch das Werkstück auch
> wirklich verschenkt wird. Wenn der Lizenzgeber das Werk verkauft (z.B.

> die CDs mit Musik), was er darf, greifen die Haftungs- und
> Gewährleistungsausschlüsse nicht. Dann benötigt der Lizenzgeber
> zusätzliche AGB oder vertragliche Regelungen. Zu überlegen, ob man in
> der CC-Lizenz darauf hinweisen sollte.
>
> 11.
> Ziffer 8c nennt die "Durchsetzbarkeit". M.E. hat dies in D keine
> eigene Bedeutung und wurde daher weggelassen.
>
> 12.
> Vermutlich wird noch eine Rechtswahlklausel in Ziffer 8 eingefügt, das

> muss aber noch mit CC abgestimmt werden.
>
> 13.
> 2. Kasten
> Was meint "related trademarks"? Noch zu erfragen.
>
> Soviel fürs erste. Weite Fragen und Diskussion sollten dann über die
> Mailingliste laufen.
>
> Viele Grüße
>
> Till
>
> _______________________________________________________
>
> JBB Rechtsanwälte | Steinsdorfstraße 5 | 80538 München
> Tel.: +49.89.211 871 0 | Fax: +49.89.211 871 11
> Dr. Till Jaeger
> www.jbb.de
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  • [Cc-de] Anmerkungen von Dr. Till Jäger, Christiane Asschenfeldt, 04/05/2004

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