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[CC-at] Fall Pixelio - Namensnennung in Bildern bei CCPL nicht erforderlich
- From: Roland Alton <roland AT alton.at>
- To: cc-at AT lists.ibiblio.org
- Subject: [CC-at] Fall Pixelio - Namensnennung in Bildern bei CCPL nicht erforderlich
- Date: Thu, 27 Feb 2014 22:49:28 +0100
Unsere CC Kollegen in Deutschland haben zu der erstinstanzlichen Entscheidung
zur Namensnennung bei Bildern nach Diskussionen mit uns und in Abstimmung mit
CC Kalifornien eine Stellungnahme verfasst:
Die Namensnennungsregeln, die in allen Creative Commons Public Licenses
(CCPL) enthalten sind, sollen nicht bewirken, dass Werke, die technisch
bedingt auch außerhalb des eigentlichen Nutzungskontextes separat abgerufen
werden können, stets die Urheberbezeichnung auch im Werk selbst wahrnehmbar
bzw. in der URL des Werkes aufweisen müssen. Soweit im eigentlichen
Nutzungskontext, etwa einer Webseite, die Namensnennung lizenzkonform
erfolgt, stellt es nach der Intention der Konstrukteure der CCPL keinen
Lizenzverstoß dar, wenn das betreffende Werk aufgrund der genutzten Technik
oder Übertragungsprotokolle auch separat darstellbar ist und dabei der Name
des Urhebers nicht sichtbar wird. Gleichwohl empfiehlt Creative Commons, die
Rechtehinweise nach Möglichkeit auch in Metadatenfeldern der jeweiligen Datei
einzutragen, um sie möglichst nah am Werk zu halten. Das ist jedoch weder
zwingend erforderlich nach dem, wie die CCPL gedacht sind, noch schützt es
sicher vor Verlust der Rechtehinweise, da Content-Management-Systeme und
Webplattformen nicht selten – beispielweise bei der Erzeugung von
Vorschaubildern – die Inhalte der Metadatenfelder nicht mit übernehmen oder
automatisiert verändern.
Hintergrundinfos hier:
http://bit.ly/1hrfR2Y
--RAS
- [CC-at] Fall Pixelio - Namensnennung in Bildern bei CCPL nicht erforderlich, Roland Alton, 02/27/2014
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