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cc-at - Re: [CC-at] Logos in CC Presentationen verwenden

cc-at AT lists.ibiblio.org

Subject: Cc-at mailing list

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Chronological Thread  
  • From: Joachim Losehand <joachim AT losehand.at>
  • To: Christian <c.angerer AT lirum.at>
  • Cc: cc-at AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [CC-at] Logos in CC Presentationen verwenden
  • Date: Wed, 29 May 2013 19:11:46 +0200

Salut,

die Argumente sind nicht nur in diesem Einzelfall nicht schlagend.

Das Problem an der Sache ist aber natürlich, dass das resultierende
/Gesamt/werk, dann nicht mehr rein CC-BY-SA ist, sondern „CC-BY-SA +
disclaimer”. Also effektiv eine neue Lizenz :-(

Die Verwendung von Logos - Bildmarken - und Firmen- bzw. Markennamen unterliegt nicht dem Urheberrecht, sondern dem Markenrecht. Eine cc-Lizenz ist jedoch dem Urheberrecht zuzuordnen, die Frage, ob Marken, gleich ob Wort-, Bild- oder Wortbildmarken - in cc-lizenzierten (oder allen anderen urhr. geschützten) Werken wie verwendet werden dürfen, tangiert also die urheberrechtliche Lizenzierung des Werkes, in dem Marken oder markenrechtlich geschützte Begriffe zur Benennung eines Produkts, einer Firma oder zur Illustration verwendet werden, keinesfalls.

Zudem ist es grundsätzlich möglich, im Rahmen der Illustration oder des Zitats bspw. die cc-by-sa Lizenz in einem neuen Werk mit anderer Lizenzierung zu verwenden, sofern bestimmte Grundregeln eingehalten werden, im konkreten Falle einer cc-by-sa Lizenz, a) das lizenzierte Werk bzw. der lizenzierten Inhalt nicht bearbeitet oder in anderer Weise erkennbar als Grundlage für eigenes Schaffen verwendet wird, und b) klar erkennbar vom Rest des Werkes abgegrenzt unter cc-by-sa lizenziert wird. Heißt: In einem wiss. Aufsatz, der unter "alle Rechte vorbehalten" lizenziert ist, kann eine cc-by-sa-lizenzierte Grafik oder ein so lizenziertes Foto verwendet wrden, wenn durch Angabe von Quelle und Lizenz zweifelsfrei deutlich ist, daß das verwendete fremde Werk unter einer bestimmten, vom Rest des Werkes unterschiedenen Lizenz verwendet und weiterverwendet wird.

Die Verpflichtung der -sa-Einschränkung gilt nur für den Fall für das ganze neue Werk, wenn dieses ganze neue Werk eine Bearbeitung des verwendeten Werkes ist oder das verwendete Werk die Grundlage für das neue ganze Werk ist. Im Falle einer bloßen Verwendung in einer Präsentation, auf einer Homepage oder in einem Aufsatz usw. trifft das nicht zu. Und das gilt dann auch umgekehrt.

Grüße, Joachim.




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