cc-at AT lists.ibiblio.org
Subject: Cc-at mailing list
List archive
- From: Andreas Trawoeger <qayamat AT gmx.at>
- To: cc-at AT lists.ibiblio.org
- Subject: [Cc-at] Kommerzielle Nutzung
- Date: Tue, 19 Oct 2004 12:53:23 +0200
Hallo!
Mal schauen ob diese Liste noch am Leben ist ;-))
Wir hatten im Rahmen von NetzNetz.net einige Diskussionen zum Thema Creative Commons. Ich kenne mich als Freier Software Mensch in Sachen Urheberrecht realtiv gut aus, bin aber kein Jurist und möchte keinen Blödsinn erzählen.
Daher hier meine Frage: Wie genau ist kommerzielle Nutzung definiert?
In der Noncommercial CC Variante heist es:
Sie dürfen die in Ziffer 3 erteilten Befugnisse in keiner Weise verwenden, die überwiegend auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine vertraglich geschuldete geldwerte Vergütung abzielt oder darauf gerichtet ist.
Was genau bedeutet in dem Zusammenhang überwiegend?
Wenn ein Mobilfunkbetreiber ein durch eine Noncommercial CC Lizenz geschütztets Werk als Klingelton verkauft ist es ein klarer Vertragsbruch.
Nur wie sieht es mit einem auf ein T-Shirt gedrucktem Logo aus, wo Logo + T-Shirt verkauft wird? Wie sieht es bei einem DJ oder Visualisten aus, der für einen Auftritt bezahlt wird und dabei ein durch eine Noncommercial Variante geschütztes Werk zeigt?
Leider ist die derzeitige Definition so juristisch, dass sich niemand wirklich weiß was erlaubt ist und was nicht, wodurch es zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer zu einigen Missverständnissen kommen kann.
cu andreas
-
[Cc-at] Kommerzielle Nutzung,
Andreas Trawoeger, 10/19/2004
- Re: [Cc-at] Kommerzielle Nutzung, Georg Pleger, 10/21/2004
Archive powered by MHonArc 2.6.24.