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cc-de - Re: [Cc-de] Pointer: Faust I und II in HDTV unter Creative-Commons-Lizenz

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Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: Andreas Hierling <Andreas.Hierling AT seitenbau.net>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] Pointer: Faust I und II in HDTV unter Creative-Commons-Lizenz
  • Date: Tue, 4 Apr 2006 17:32:18 +0200

Thilo Pfennig schrieb am 04.04.2006 15:16:33:

> Einspruch euer Ehren! ;-) Aus meiner Sicht ist CC-BY-SA noch unfreier.
> CC-BY-ND-NC ist unfreier im praktischen Sinne.
WTF! Wann bin ich freier? Wenn ich etwas überhaupt nicht tun darf, oder
wenn ich mich falls ich etwas tue an bestimmte Bedingungen halten muss?

CC-BY-ND-NC verbietet das Erstellen von Derivaten und die kommerzielle
Aufführung. CC-BY-SA erlaubt die kommerzielle Aufführung ohne
einschränkung. Das Ableiten von Derivaten ist nur unter Verwendung der
selben Lizenz erlaubt.

Und inwiefern etwas theoretisch unfreier, praktisch jedoch freier sein kann
leuchtet mir mal grundsätzlich nicht ein. Was bitte ist eine Lizenz
anderes, als ein theoretisches Konstrukt zur regulierung praktischer
abläufe? Etwas ausführlichere Erläuterungen zu Deinen Positionen wären
durchaus wünschenswert und könnten einer konstruktiven Diskussion auf
dieser Liste sehr zuträglich sein.

So fasse ich Deine Aussage als eine pauschale Verurteilung des
Copyleft-Gedankens auf, weswegen ich für meinen möglicherweise etwas
pikierten Ton um Verständnis bitten möchte. Immerhin ist Copyleft der
Grund, warum eine Organisation wie CC überhaupt existiert, oder denkst Du
die Verbreitung des Free Culture-Gedankens wäre ohne den bereits über 2
jahrzehnte anhaltenden Siegeszug der GPL ernsthaft in die Gänge gekommen?

Dafür, dass CC-BY-SA die einzige CC-Lizenz ist, von der die Freie Kultur
tatsächlich profitiert, ist sie definitiv zu unpopulär.

Das liegt zwar nicht nur an unqualifizierten Behauptungen wie Deiner eben,
sondern auch an dem Problem der Lizenz-Inkompatibilitäten, jedoch wird hier
bereits seit Längerem an Lösungen gearbeitet und wenn wir mal ehrlich sind,
ist das auch nicht allzu problematisch: Einfach eine Kompatibilitätsklausel
in die neue Version einfügen, die genau bestimmt welche Lizenzen als
kompatibel gelten. Würde diese als CC-BY-SA-COMPAT o.ä. parallel zur alten
Lizenz angeboten, könnten Urheber sogar selbst entscheiden, ob sie
Lizenz-Konvertierungen erlauben möchten oder nicht.

Was hier die Internationalisierung betrifft, ok, möglicherweise ist das
nicht ganz so einfach. Aber was soll das ganze juristische Korinthen
kacken? Mit der GPL wurden viele Musikstücke und andere Nicht-Software
bereits Jahre vor der Entstehung von creativecommons copylefted. Gibt's da
Präzedenzfälle, die die Unwirksamkeit der Lizenz in irgendeinem Land
behaupten? Mir ist bisher nichts bekannt...

> 1.) Wiedergabe im Fernsehen auch nicht auszugsweise möglich ist.
> 2.) Natürlich auch nicht Teile der Audio-Spur im Radio
> 3.) Schnippsel im Web.

>
> Für diesen Fall würde ich eigentlich empfehlen das man eine
> Dual-Lizensierung macht und zwar mit der Sampling-Lizenz. Die ist
> allerdings nicht für Deutschland angepasst, oder? Aber sie würde
> erlauben:
>
> A) Unveränderte, unkommerzielle Wiedergabe (d.h. auch Aufführung in
> einem unkommerziellen Kino)

Das geht nicht mit der Sampling-Lizenz, sondern nur mit "Sampling Plus".
Die Sampling-Lizenz erlaubt lediglich die Aufführung erstellter Derivate,
nicht des gesamten Originalstücks. Da jedoch nirgends spezifiziert ist, ab
welchem Grad der Veränderung etwas ein Derivat ist, kann ich dann einfach
ein "Hello Folks!" am Anfang des Filmes einfügen und schwupp, steht es mir
frei das Werk kommerziell auf zu führen und zu verbreiten. Da ich meine
Derivate noch nicht mal frei lizenzieren muss, lässt sich hier grandios
parasitären Neigungen frönen...

> B) Nutzung von Teilen des Werkes
Für jedweden Zweck außer kommerzielle Werbung, ohne irgendwelche
Bedingungen außer der Namensnennung und einem Hinweis auf die neue Lizenz
bzw. das nicht Vorhandensein einer solchen...........


> Ich würde so etwas vielen Projekten empfehlen.

Würde ich nicht.

>Aber hier nicht mit
> "noncommercial" arbeiten, weil das dann wieder bedeutet, das z.B. RTL
> keinen Ausschnitt in ihren Nachrichten zeigen darf. Oder auch nicht
> auf einer Website auf der eine Bannerwerbung steht.

Richtig. NC ist böse. Und ND noch viel böser, aber ohne SA oder NC DRINGEND
anzuraten. Sonst könnt ihr auch gleich euren restlichen Besitz an die Bosse
von Universal Music spenden...

FAZIT:

IMHO sollten nur 2 CC-Lizenzen wirklich angewendet werden. Und zwar
entweder CC-BY-SA oder CC-BY-NC, meinetwegen noch CC-BY-SA-NC, wobei das
schon die Obergrenze des vernünftigen Einsatzes freier Lizenzen markiert.
In allen Fällen schließt ihr aber die Ausbeutung eurer Kreativiät durch
profitgeile Kapitalisten aus und räumt dennoch einige Rechte für die netten
Menschen ein...

Lizenz-Kombis würde ich jedenfalls nie propagieren da selbst die Auswahl
nur einer passenden Lizenz die meisten Urheber bereits völlig überfordert.
So etwas ist nur Leuten zu empfehlen, die sich ernsthaft und umfassend in
die Materie eingearbeitet haben. Da Musikkonsumenten aber schon durch die
reine existenz mehrerer Lizenzen abgeschreckt sind, sollte man sich sehr
gut überlegen ob man diese ganze Lizenz-angelegenheit wirklich noch
komplexer machen sollte als sie bereits ist.




Viele Grüße,

Andreas



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Subversive Radio 1 - No Stars, Just Music!
...on http://www.common-culture.net
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