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cc-de - Re: [Cc-de] Gemeinfreiheit

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Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: Paul <paul AT 2e-support.de>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] Gemeinfreiheit
  • Date: Sat, 18 Feb 2006 19:44:33 +0100

Am 18:28 18.02.2006 schrieb Thilo:
Um noch einmal die DIskussion um Gemeinfreiheit (Public Domain)
herauszugreifen. Ich habe auch noch mal den Artikel auf:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit
gelesen.

Ich kann mir die Situation so wie sie dort definiert nicht vorstellen
....
Das heisst wenn ich ausdrücke das jeder mein Werk zu jedem Zweck
nutzen darf, ....
insofern glaube ich das der Artikel zur Gemeinfreiheit in der
Wikipedia zu theoretisch ist.
....
Glaubt jemand
ernsthaft das das Gerichtet denen dann das Recht abspricht, wenn ich
dann aus einer anderen Laune heraus meine Meinung ändere?
Wenn ich da mal kurz das Urhebergesetz als Laie zu rate ziehe:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965BJNE007101377.html
(Paragraph 31, Absatz 1):
(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf
einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht).

Ich glaube das Problem liegt hier auf einer ganz anderen Ebene.
Was ist unter dem Begriff "Gemeinfrei" bzw. "public domain" genau zu verstehen (Verzicht<->Abtreten oder beides)? So wie ich das verstanden habe kann man in den USA auf sein Urheberrecht verzichten und in Deutschland halt nicht. Hier erlischt es einzig durch "Verjährung". Das würde bedeuten das es "Gemeinfrei" in amerikanischem Sinne in Deutschland nur postmortal nach Ablauf der Fristen gibt. Nicht jedoch durch Erklärung. Daraus ergibt sich die Situation, das man zwar so gut wie alle Rechte abtreten kann, man muß es nur anders nennen ;-)
Ach so, als Gemeinfrei kann man auch alles betrachten, was nicht die nötige Schöpfungshöhe erlangt. Wo da die Grenze liegt ist aber sicherlich ein trefflicher Streitpunkt und freut im Zweifel zumindest die Anwälte :-D Eine klare Ansage ist da bestimmt günstiger.
Das Hauptproblem bei im Internet veröffentlichtem Material ist doch, dass das Recht so ziemlich jeden Staates zur Anwendung kommen kann.

Einen schönen Abend
Paule






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