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cc-de - Re: [Cc-de] Frage zu VG Wort und Creative-Commons-Lizenz

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Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: "Klaus Graf" <klaus.graf AT geschichte.uni-freiburg.de>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] Frage zu VG Wort und Creative-Commons-Lizenz
  • Date: Sun, 05 Feb 2006 21:34:33 +0100

On Sun, 05 Feb 2006 20:08:39 +0100
Timo Rosenkranz <rosenkranz AT ratz-fatz.net> wrote:
> Christian Bartolomaeus schrieb:
> > Vielleicht sende ich trotzdem noch eine Anfrage an die
> > VG Wort -- einfach um das Thema mal anzusprechen ...
>
> Mach das sicherheitshalber. Und leite doch bitte die
> Antwort an die
> Liste weiter. Wäre sicherlich für uns alle interessant zu
> erfahren, wie
> sich die VG Wort hierzu und zu der ganzen
> Verwertungsgesellschaften-Problematik stellt.

Vor laengerer Zeit ca. 2004 habe ich mal bei der VG Wort
angefragt, ob bei der ohne meine Zustimmung erfolgende
Einstellung von aelteren Artikeln von mir bei
DigiZeitschriften die VG Wort aufgrund des von mir
eingegangenen Wahrnehmungsvertrags (das ist fuer
Wissenschaftler normalerweise nicht noetig, sie koennen
auch ohne Wahrnehmungsvertrag melden) meine Rechte
wahrnehmen wuerde und erhielt die Antwort, dass ich mich da
selbst drum kuemmern koenne/muesse. Ist nicht dasselbe,
aber ein verwandtes Problem.

Aber eine Nachfrage ist sicher sinnvoll.

Nach wie vor vertrete ich die Rechtsauffassung, dass
Autoren, fuer deren Beitraege § 38 Abs. 1 UrhG gilt, ihre
Beitraege nach der Jahresfrist unter eine CC-Lizenz stellen
duerfen, ohne die Zustimmung des Verlags einholen zu
muessen. Verzichten sie auf eine CC-Lizenz, die ja immer
auch die Druckveroeffentlichung einschliesst, so koennen
sie nach meiner Ansicht, die unter
http://www.uni-tuebingen.de/fb-neuphil/epub/graf/urheberrecht_autoren_graf.html
ausgefuehrt wird, sofort ihre Arbeiten online zugaenglich
machen.

Zu dieser hier vor laengerem zur Diskussion gestellten
Rechtsauffassung haben sich die hier vertretenen
Rechtsanwaelte nicht geaeussert. Wer nicht widerspricht,
stimmt zu.

Klaus Graf




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