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cc-de - Re: [Cc-de] Antwort: Re: GEMA und Freie Musik durch einen Gema-Kunden

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Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: "tomislav knaffl" <TomKnaffl AT gmx.net>
  • To: Andreas Hierling <Andreas.Hierling AT seitenbau.net>
  • Cc: cc-de AT lists.ibiblio.org, cc-de-bounces AT lists.ibiblio.org, technik AT asta-marburg.de
  • Subject: Re: [Cc-de] Antwort: Re: GEMA und Freie Musik durch einen Gema-Kunden
  • Date: Fri, 14 Oct 2005 11:46:21 -0000

hallo an alle, die am thema GEMA vs. Freie Musik interessiert sind,

vielen dank für die rückmeldungen. ich bin nicht in der
creativecommons-liste eingetragen und freue mich, wenn sie mich bei mails zu
diesem thema in den kopie-verteiler eintragen.

wenn es so ist, wie nicht nur andreas hierling schrieb, dann stellt sich die
frage, weshalb sich musiker nicht zu einer sammelklage gegen die GEMA
zusammentun, um die möglichkeit des freien publizierens im netz zu erwirken.

freundliche grüße,
tom knaffl



die passage von andreas hierling:
"Im Urheberechtsgesetz §12, Absatz 1 heißt es:

*quote*
Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu
veröffentlichen ist.
*/quote*


Es heißt "SEIN WERK". Und das bezieht sich eindeutig nicht auf sein
Lebenswerk, sondern auf jede einzelne urheberrechtlich relevante Ausgeburt
seines kreativen Geistes. Die Gema hätte es demnach zwar gerne so, dass
ihre Regelungen auf sämtliche Werke ihrer Mitglieder Anwendung finden,
juristisch ist dies aber nicht haltbar."



> cc-de-bounces AT lists.ibiblio.org schrieb am 30.08.2005 11:14:53:
>

> Habe mich auch schon mit diesem Problem auseinander gesetzt und bereits
> mit
> GEMA und GVL Kontakt aufgenommen. Fakt ist, dass die Regelungen der GEMA
> und GVL sich nicht auf einzelne Werke beziehen, sondern auf alle Werke
> eines registrierten Mitglieds. Jedoch stellt dies einen vermutlich
> illegalen Knebelvertrag dar, worauf ich die Organisationen bereits
> hingewiesen habe und was sie bis heute nicht widerlegen konnten. Denn im
> Urheberechtsgesetz §12, Absatz 1 heißt es:
>
> *quote*
> Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu
> veröffentlichen ist.
> */quote*
>
>
> Es heißt "SEIN WERK". Und das bezieht sich eindeutig nicht auf sein
> Lebenswerk, sondern auf jede einzelne urheberrechtlich relevante Ausgeburt
> seines kreativen Geistes. Die Gema hätte es demnach zwar gerne so, dass
> ihre Regelungen auf sämtliche Werke ihrer Mitglieder Anwendung finden,
> juristisch ist dies aber nicht haltbar.
>
> Künstler sind freie Menschen. Wie alle anderen auch!

Das ist leider wunschdenken. den wunsch teile ich , er ist aber (noch) nicht
realität.

> ...und damit können sie individuell bei jedem ihrer Werke entscheiden,
> wie damit um zu gehen ist.
> Gruß,
> Andreas
>
>
>
>

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