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cc-de - Re: [Cc-de] Fotos von fremdem Eigentum und freie Lizenzen

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Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: Thilo Pfennig <tp AT alternativ.net>
  • To: cc-de <cc-de AT lists.ibiblio.org>
  • Subject: Re: [Cc-de] Fotos von fremdem Eigentum und freie Lizenzen
  • Date: Fri, 05 Aug 2005 16:13:39 +0200

Am Mittwoch, den 03.08.2005, 23:06 +0200 schrieb Klaus Graf:
> Da in der Liste seit dem 22.3.2005 keine Antwort kam, erlaube ich mir
> meine Anfrage einfach nochmal zu stellen. Vielleicht erbarmt sich ja
> jetzt jemand. KG


Also ich bin ja kein Rechtsexperte. Und das ganze wasserdicht
abzuklopfen ist sicher SEHR aufwendig nach dem, was ich überflogen habe.
Mein Eindruck ist aber, dass hier auch die Grenzen des Urheberrechtes
erreicht werden. Zwischen Begriffen wie Eigentum, Urheberrecht,
Panoramafreiheit, Kommerzialität usw. wird die Sinnhaftigkeit vieler
Bestimmungen "zerrieben".

Ich denke das alles was mit Urheberrecht zusammenhängt dringend einer
Reform bedarf. Mir persönlich gehen die Eigentums-Rechte zu weit, wenn
sie dazu führen, das ein Gemälde was ein Maler irgendwann gemalt hat
nicht fotografiert werden kann, weil der derzeitige Eigentümer das nicht
will.

Ich würde es akzeptieren, wenn der Künstler selbst in einer Lizenz
formuliert hat, das ein Objekt nicht abfotografiert werden soll. Dann
muss dies aber auch auf dem Objekt klar und deutlich draufstehen. Man
kann ja nicht erwarten, das man diese Lizenz einem Objekt ansieht.

Grundsätzlich denke ich das Eigentum nicht dazu führen sollte, das
Objekte nicht betrachtet oder nicht fotografiert werden können. Etwas
anderes ist das, wenn es um Hausfriedensbruch oder Belästigung geht.
Oder wenn man Hinweise hat, dass das Fotografieren der Vorbereitung
einer Straftat dient.

Die ganzen Ausführungen die sich an Überlegungen anschließen das doch
verbietn zu können als Eigentumsrecht empfinde ich als Perversion und
wirklichkeitsfern.

Gerade wenn es um kunstgeschichtlich bedeutsame Werke handelt sollte das
Fotografieren frei sein. Allerdings denke ich, dass z.B. eine Abbildung
eines Gemäldes 1:1 zwar kommerziell vertrieben werden dürfte, aber nicht
unter eine neue Lizenz ausser der "Public Domain" stehen. Denn alles
andere außer PD stellt eine Einschränkung eines ursprünglichen freien
Werkes dar. Ich bin dagegen, das ein Fotograd, der einen Van Gogh
fotografiert dann wieder Eigentumsrechte haben kann auf die Abbildung
und seinerseits aus freier Kunst unfreie Kunst macht. Denn im Grunde
handelt es sich beim Abfotografieren eines Gemäldes um eine Art Kopie.

Bei Gebäuden ist das schwieriger. Ggf. bräuchte man für solche Fälle
auch extra Lizenzen?


Thilo




--
http://www.alternativ.net/~vinci
Jabber: vinci AT jabber.org





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