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cc-de - [Cc-de] Kommerzielle Verwertung im Rahmen eines Sammelwerks

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Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: Reto Mantz <rmantz AT gwdg.de>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: [Cc-de] Kommerzielle Verwertung im Rahmen eines Sammelwerks
  • Date: Thu, 24 Nov 2005 14:29:00 +0100

Hallo,

ich grübele seit etwas längerer Zeit über folgendem Problem:

Der Lizenznehmer eines Einzelwerks, das unter einer CC-Lizenz steht, die die kommerzielle Nutzung ausschließt, fügt das Einzelwerk in ein Sammelwerk ein. Dies könnte z.B. ein Buch mit sowohl Open Access- als auch "normalen" Werken sein, andererseits könnte es sich auch um eine Datenbank, wie z.B. Scopus handeln.

Dieses Sammelwerk möchte der Lizenznehmer, unter Beachtung aller Hinweis- und Nennungspflichten, GEGEN ENTGELT verwerten. Die dafür notwendige Zustimmung nach § 34 Abs. 2 UrhG sehe ich in Ziffer 4 lit. a und c der Lizenz erteilt, allerdings evtl. beschränkt.

1. Was spricht DAGEGEN, diese Vorgehensweise zu erlauben?

a. Ziffer 4 lit. b: Keine kommerzielle Verwertung in irgendeiner Weise

b. Ziffer 8 lit. c bzw. d: "Nichts" soll so ausgelegt werden, dass auf ein Recht verzichtet wird. (Die Wirksamkeit dieser Klausel lasse ich dahingestellt)

c. Auch die Zustimmung nach § 34 Abs. 2 UrhG ist eine Nutzungsrechtserteilung, sie müsste also auch beschränkt werden können

d. Wenn ich die Einordnung in ein Sammelwerk erlaube, erlaube ich auch die Einordnung in eine Datenbank. Wenn diese kommerziell genutzt werden darf, so bedeutet dies eine Zugangsbeschränkung, die gerade nicht erlaubt sein soll. (Wobei z.B. die DPPL v2.0 in § 3 Abs. 2 dies erlaubt)


2. Was spricht DAFÜR, diese Form entgeltlicher Verwertung zu erlauben:

a. Ziffer 4 lit. a: Das Sammelwerk AN SICH muss nicht unter die CC-Lizenz gestellt werden. Wenn ich aber die kommerzielle Nutzung des GESAMTEN Werks verbiete, erzwinge ich quasi eine Open Access-Lizenz bzw. zumindest die unentgeltliche Weitergabe.

b. Die Zustimmung wurde (irgendwie) erteilt.

c. Wenn der Lizenzgeber auf der nicht-kommerziellen Nutzung beharrt, dann wird sein Werk nicht mit anderen, kommerziellen Werken in ein Sammelwerk aufgenommen werden können. Grund: Angenommen, ich wäre Herausgeber eines Buchs, in dem ich sowohl Open Access-Werke einstelle, als auch namhafte Autoren Beiträge schreiben lasse. Diese Autoren muss ich für die Nutzungsrechte bezahlen. Ich müsste also selber Lizenzgebühren entrichten, könnte diese aber nicht mit dem Sammelwerk einspielen. Das würde faktisch eine Trennung von Open Access und Nicht-Open Access-Werken bedeuten, was auch dem Ziel des maximalen "impact" des Autors widerspräche. Dies könnte eine Auslegung von Ziffer 4 lit. a und c. hin zu einer Erlaubnis trotz Ziffer 4 lit. b möglich machen.

d. Die Lizenzfortgeltung bleibt GEWAHRT. Denn: Mit der Einräumung des Nutzungsrechts am Sammelwerk durch den Sammelwerkersteller erwirbt der dritte Nutzer auch nur daran das Nutzungsrecht bzw. ein sehr eingeschränktes Nutzungsrecht an den Einzelwerken, die NICHT die Vervielfältigung oder Verbreitung erlauben. Um diese Rechte zu erhalten, muss der dritte Nutzer mit dem Lizenzgeber, also dem Urheber des Einzelwerks auf der Basis der CC-Lizenz Nutzungsrechte erwerben. => Lizenzfortgeltung bleibt.

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Wie ist die CC-Lizenz in dieser Frage zu verstehen?

Diese Frage richtet sich natürlich zunächst an alle Mitglieder der Liste, allerdings würde ich mich selbstverständlich über eine Antwort von Dr. Jaeger besonders freuen, da Sie die Intention in diesem Bereich am besten kennen und ich insofern nicht auf eine Auslegung verwiesen bliebe. Das Problem stellt sich übrigens in ähnlicher Form noch einmal, wenn es um die Verwendung von technischen Schutzmaßnahmen geht.

Vielen Dank schon jetzt im Voraus.

Reto Mantz


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-- wiss. Mitarbeiter --

Lehrstuhl Prof. Gerald Spindler
Juristisches Seminar der Universität Göttingen
37073 Göttingen

Tel.: +49 (0) 551-397374
Fax: +49 (0) 551-394633





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