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cc-ch - [Cc-ch] Individueller Charakter

cc-ch AT lists.ibiblio.org

Subject: iCommons Switzerland

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Chronological Thread  
  • From: Alexander Schröder <alex.schroeder AT openlaw.ch>
  • To: CC CH <cc-ch AT lists.ibiblio.org>
  • Subject: [Cc-ch] Individueller Charakter
  • Date: Fri, 12 Aug 2005 12:10:50 +0200

Annette Schindler schrieb:
> Könnte man etwa die Wendung 'mit individuellem Charakter' einfach
> weglassen?

Hm, der Auftrag lautet an sich, die Lizenzen an schweizer Recht
anzupassen. Ich hätte Mühe, wenn wir diese Aufgabe mit Reformen des
schweizer Rechts verbinden würden. Im Moment ist es so, dass Werke
ohne individuellen Charakter in der Schweiz nicht urheberrechtlich
geschützt sind.

Man diskutiert übrigens schon seit längerem, ob auch
sog. "statistische Einmaligkeit" für Urheberrechtsschutz genügen
würde. Dazu käme man, wenn man den Gesetzestext einfach etwas
lockerer interpretieren würde. Die Frage ist aber soviel ich weiss
auch heute noch nicht geklärt. Ganz abgesehen davon, und egal wie ein
Gericht seinen Entscheid begründen würde: Ich glaube nicht, dass ein
schweizerisches Gericht den Werken von Duchamp den Urheberrechtsschutz
verweigern würde.

> a. i. / ii. "alle Rechte am Werk gesichert" und "dass das Werk keine
> Urheberrechte (...) verletzt": Frage: Verletzt ein Werk
> Urheberrechte erst dann, wenn es zu einer Klage/Anzeigen
> o.ä. gekommen ist? Nach meiner Erfarhung wird im Bereich der
> bildenden Kunst sehr oft zitiert (das war übrigens immer schon so,
> seit es Kunst gibt. Creatio ex nihilo gibt es nicht.) Oft werden
> Rechte nicht abgeklärt.

Wenn nicht geklagt wird, heisst das nicht, dass das Urheberrecht nicht
verletzt wurde. Beispielsweise könnte der Streitwert so gering sein,
dass die entstehenden Kosten für das Verfahren den Aufwand nicht
rechtfertigen.

Zur Terminologie noch: Rechtlich wird das Zitat (für eine Kritik) und
das Werk zweiter Hand (ein Derivat, welches auf einem anderen Werk
aufbaut) unterschieden.

Wer also in seinem neuen Lied, ein paar Akkorde von einem Stück der
Beatles verwendet, macht hier im rechtlichen Sinne kein "Zitat" (da
keine Kritik), sondern verwendet ein anderes Werk (Beatles Song) mit
individuellem Charakter (sofort erkennbar als Teil des Beatles Song)
-- und somit handelt es sich beim neuen Song um ein Werk zweiter Hand,
etc.

Mit freundlichem Gruss
Alexander Schröder



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  • [Cc-ch] Individueller Charakter, Alexander Schröder, 08/12/2005

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