[Cc-de] Urheberrecht
Thomas Biedermann
biedermann at mac.com
Fri Mar 27 16:25:56 EDT 2009
Hallo, Hans-Werner,
also, jetzt bin ich erst ein mal ein wenig perplex. Komische Antwort
von Ihnen.
>> Welche Möglichkeiten laut Urheberrecht zulässig sind und welche,
>> die ich noch nicht aufgelistet habe, darüber hinaus.
> Inwiefern denn zulässig? Was sollte sie verbieten? Oder: Was machen
> Sie, dass Sie meinen, Sie seien zu irgendwas verpflichtet?
Ich gestalte eine Zeitschrift. Der Chefredakteur liefert mir Artikel
und Fotos. Irgendwo muss laut Urheberrecht der Bildnachweis hin = „zu
irgendwas verpflichtet“! Soweit alles verstanden? Welche Möglichkeiten
gibt es, welche sind zulässig und welche habe ich noch nicht
aufgelistet, die ich auch verwenden kann.
> Klingt, als würden wir blöde fragen?
Ja!
> Ist nicht so gemeint.
;–(
> Es ist aber wichtig, dass wir mehr wissen. In welchem Rahmen stellt
> sich die Frage? Machen Sie 'ne Zeitschrift und fragen sich, wie Sie
> die Bilder layouten sollen?
Siehe oben.
> Geht es um CC-Lizenziertes Material?
Nein.
Ich habe neulich in einer Zeitschrift den interessanten Fotonachweis
gelesen – klein und kompakt –, dort standen nur der Urheber des Fotos
und in Klammern die Seitenzahl des Mehrseiters, also etwa so:
ABC (1, 6, 19, 20), DEF (2, 17, 25, 29), GHI (25, 27, 30), JKL (12,
29, 30) …
Das scheint auch akzeptabel zu sein und nicht strafbar im Sinne des
Urheberrechts.
Jetzt alles klar geworden?
Thomas
--
Autor | Designer | Verleger
Gustav-Adolf-Str. 34a | 22043 Hamburg | Tel. 040/6116 9771
http://www.medien-schmie.de | http://www.kreativ-schmie.de | http://www.buch-schmie.de
biedermann at medien-schmie.de
More information about the cc-de
mailing list