[Cc-de] Urheberrecht

Thomas Biedermann biedermann at mac.com
Fri Mar 27 16:25:56 EDT 2009


Hallo, Hans-Werner,

also, jetzt bin ich erst ein mal ein wenig perplex. Komische Antwort  
von Ihnen.

>> Welche Möglichkeiten laut Urheberrecht zulässig sind und welche,  
>> die ich noch nicht aufgelistet habe, darüber hinaus.
> Inwiefern denn zulässig? Was sollte sie verbieten? Oder: Was machen  
> Sie, dass Sie meinen, Sie seien zu irgendwas verpflichtet?

Ich gestalte eine Zeitschrift. Der Chefredakteur liefert mir Artikel  
und Fotos. Irgendwo muss laut Urheberrecht der Bildnachweis hin = „zu  
irgendwas verpflichtet“! Soweit alles verstanden? Welche Möglichkeiten  
gibt es, welche sind zulässig und welche habe ich noch nicht  
aufgelistet, die ich auch verwenden kann.

> Klingt, als würden wir blöde fragen?

Ja!

> Ist nicht so gemeint.

;–(

> Es ist aber wichtig, dass wir mehr wissen. In welchem Rahmen stellt  
> sich die Frage? Machen Sie 'ne Zeitschrift und fragen sich, wie Sie  
> die Bilder layouten sollen?

Siehe oben.

> Geht es um CC-Lizenziertes Material?

Nein.

Ich habe neulich in einer Zeitschrift den interessanten Fotonachweis  
gelesen – klein und kompakt –, dort standen nur der Urheber des Fotos  
und in Klammern die Seitenzahl des Mehrseiters, also etwa so:

ABC (1, 6, 19, 20), DEF (2, 17, 25, 29), GHI (25, 27, 30), JKL (12,  
29, 30) …

Das scheint auch akzeptabel zu sein und nicht strafbar im Sinne des  
Urheberrechts.

Jetzt alles klar geworden?



Thomas

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