[Cc-de] CC-Lizenzen - Problemfragen
John Hendrik Weitzmann
jhweitzmann at mx.uni-saarland.de
Sun Jun 7 07:05:36 EDT 2009
Hallo alle,
unten eingefügt ein paar hoffentlich weiterhelfende Antworten. In der
Tat ist der Einzelfall meist zu kompliziert als dass man hier ewig
gültige Lösungen auf der ML verkünden könnte.
> - Urheber unauffindbar
> (Beispiel: ich nutze ein CC-Lizensiertes Bild, nach einem Jahr stelle
> ich fest, dass die URL von der ich das Bild bezogen habe nicht mehr
> existiert. Gleichzeitig muss ich aber nachweisen können (im Falle jemand
> meldet Ansprüche), aus welcher Quelle ich das Bild bezogen habe. Muss
> ich das Bild jetzt entfernen? Genügt der Link auf die damals angegebenen
> Lizenzbedingungen auf den Seiten von Creative Commons? Wie muss ich die
> Lizenzbestimmungen zu verwendeten Inhalten sichern? Screenshots?)
soweit es um Webseiten von CC.org geht, besteht die Gewähr, dass die
unter den bekannten URLs dauerhaft verfügbar sein werden. Darum sind
auch jetzt noch die Lizenztexte der Version 1.0 unter denselben URLs
erreichbar wie vor 5 Jahren.
Was die Bezugsquelle des jeweiligen Werkes angeht ist die entsprechende
URL in erster Linie ein zusätzlicher Aspekt der Attribution. Für eine
Stützung der Behauptung, man verwende ein Werk rechtmäßig, weil man es
von der URL X bezogen habe und da stehe ja schließlich der Lizenzhinweis
nochmal deutlich zu lesen, ist es eher eine Krücke. Ein Manipulieren ist
für den Lizenzgeber so einfach, dass das Verschwinden einer Bezugs-URL
auch keinen großen Unterschied macht.
> - Falsche Lizenzangaben
> Natürlich darf jemand nicht unter CC-Lizenz veröffentlichen was er nicht
> selbst erstellt hat. Was wenn er es dennoch tut?
> Wenn ich ein Werk X benutze, das unter Share-Alike veröffentlicht wurde
> und damit ein eigenes Werk Y erstelle und sich später herausstellt, dass
> das Werk X in Wahrheit strengeren Copyrightbestimmungen unterliegt - wer
> haftet dann wofür?
bei angemaßtem Urheberrecht (jemand cc-lizenziert ein fremdes Werk, ohne
dazu berechtigt zu sein) haftet grundsätzlich jeder spätere Nutzer
gegenüber dem tatsächlichen Rechteinhaber. Die Verwendung einer
CC-Lizenz bietet also keinerlei Garantie, dass sie auch
berechtigterweise geschieht. Das ist eine der größten Schwächen freier
Lizenzen allgemein und wird erst behebbar werden, wenn es irgendwann mal
beweissichere CC-Register geben sollte, in denen hinterlegt werden muss,
wann welches Werk mit welcher Lizenz ins Netz gestellt wurde.
Für den versehentlich haftbaren Nutzer kommt u.U. ein Regress gegenüber
dem anmaßenden Lizenzverwender in Betracht. Das ist aber Sache des
Einzelfalls und problematisch, weil Nutzungsrechte eigentlich nicht
gutgläubig erworben werden können.
> Das von mir erstellte Werk Y beinhaltet jetzt Teile von Werk X, damit
> wäre ich nach Gema und Co verpflichtet, Lizenzgebühren abzuführen. Liegt
> die Sorgfaltspflicht allein beim Ersteller neuer Inhalte, zu prüfen ob
> die von ihm genutzten Werke richtig lizensiert sind? (Das kann ich bei
> den meisten Werken garnicht feststellen.) Aber der entstandene Schaden
> beim Urheber wird einklagbar sein, nur gegenüber wem?
wie gesagt, gegenüber dem letztendlichen Nutzer. Es wäre gut, wenn alle
Lizenzgeber Services wie registeredcommons.org nutzen würden. Das tun
sie leider nicht.
> Besteht im Innenverhältnis gegenüber dem, der das Werk unter falscher
> Lizenz veröffentlicht hat evtl. ein Schadensersatzanspruch? Sind solche
> Fälle schon aufgetreten?
s.o., das ist zumindest denkbar. Mir ist kein aktueller Fall aus
Deutschland bekannt.
> - Mischen von Lizenzen
> Beispiel:
> Ich möchte einige Inhalte eines Webprojektes unter Share-Alike
> veröffentlichen, andere möchte ich zusätzlich unter NC stellen. Das
> Gesamtprojekt steht unter Share-Alike.
> Beißen sich diese Lizenzen nicht gegenseitig? Der Nutzer muss, wenn er
> meine Werke benutzen will unter der gleichen Lizenz veröffentlichen,
> d.h. wenn er ein Werk von mir nutzen will, das unter by-sa steht und
> eines das unter by-sa-nc steht kann er nicht beide Werke gleichzeitig in
> einem Werk kombinieren ohne gegen eine der Lizenzen zu verstoßen. Richtig?
richtig, allerdings würden die zusätzlich NC-lizenzierten Inhalte wohl
als zweifach parallel lizenziert gelten müssen, d. h. dass sich ein
Nutzer dann aussuchen kann, ob er unter BY-SA oder BY-NC-SA nutzen will.
Im Zweifel würde man dann davon auszugehen haben, dass er unter BY-SA
genutzt hat. Solche Schachtelungen von Lizenzen sind eher nicht zu
empfehlen, Parallellizenzierungen können allerdings in bestimmten
Kontexten sinnvoll sein.
> - Auf welche Art und Weise sind auf einer Website die Quellenangaben zu
> machen?
> Wikipedia macht eine Unterseite zu jedem Bild, auf der die genauen
> Lizenzen hinterlegt sind. Andere Seiten blenden direkt im Bild die
> Quelle ein - was hässlich ist. Um Abmahnungsstress zu vermeiden: wie
> sollte man die Quellen angeben?
Abmahnsicher ist jede Darstellung, durch die ohne Weiteres erkennbar
wird, welches Bild woher stammt und wie lizenziert ist, also z.B. als
Caption zum Bild (direkt drunter in kleinem Font) oder am Ende
_derselben_ Seite zusammenfassend für alle Bilder, wobei alle Angaben
klar zu den betreffenden Bildern zuzuordnen sein müssen.
> - noch eine ganz andere Frage: Wie finanziert sich die CC eigentlich?
> Ausschließlich über Spenden?
ja, das steht aber auch in den FAQs ganz eindeutig, siehe
http://de.creativecommons.org/faqs/#werfinanziert_antwort
btw, Spendenkonto für CC-DE:
EEAR, Kto 99005217 @ Sparkasse Merzig-Wadern, BLZ 59351040
(im Verwendungszweck bitte "CC-DE" angeben)
:)
> - noch ein anderes Problem besteht darin, wenn jemand die gewählte
> Lizenz ändert. Welche Konsequenzen ergeben sich für die vorher
> publizierten Werke die auf dem Werk aufbauen?
keine. Durch die Bearbeitung oder sonstige Nutzung ist ein Lizenzvertrag
zwischen dem Lizenzgeber und dem Nutzer entstanden, der bis zum
Auslaufen des urheberrechtlichen Schutzes weitergilt - egal ob der
Lizenzgeber ab einem bestimmten Punkt eine andere Lizenz verwendet, gar
keine freie Lizenz mehr anbietet oder das Werk komplett von den eigenen
Seiten runternimmt.
> Noch kritischer:
> wenn jemand sich für CC entscheidet und später in die GEMA eintrit
> werden scheinbar alle erstellten Werke auch rückwirkend? (!?!?)
> Gebührenpflichtig.
> http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie_Musik#Rechtslage_bei_nachtr.C3.A4glichem_GEMA-Beitritt_des_Urhebers
nein, das steht auch in dem Artikel so nicht.
Bestehende Nutzungsrechte erlöschen nicht einfach so, nur weil der eine
Vertragspartner irgendwann in die GEMA eintritt. Und wie in dem
Wikipedia-Artikel auch steht, kann die GEMA keine Rechte geltend machen,
die ihr nicht exklusiv eingeräumt wurden, und nimmt auch nur bestehende
und zukünftige Rechte wahr. Sobald ein Titel von einem einzigen Nutzer
unter CC-Lizenz genutzt wurde (d.h. alles jenseits des bloßen Anhörens,
also Kopieren, Verbreiten, Aufführen, ...) kann der Rechteinhaber der
GEMA nicht mehr die ausschließlichen Nutzungsrechte am Titel einräumen.
Das Problem reduziert sich auch hier wieder auf die Nachweisbarkeit,
dass der Titel einmal unter CC-Lizenz verfügbar war und tatsächlich
genutzt wurde. Wenn das nachzuweisen ist, dürfte auch das Thema "ist die
Unwiderruflichkeit ggü. der GEMA durchzusetzen" vom Tisch sein, denn
jeder Nutzer darf den Titel wieder anderen Nutzern weitergeben und löst
damit theoretisch unbegrenzt viele neue Lizenzverträge zwischen diesen
anderen Nutzern und dem Lizenzgeber aus. Selbst wenn letzterer die alle
widerrufen könnte (worum unter Juristen noch immer gestritten wird),
könnte er niemals darlegen, dass er mit seinem Widerruf auch wirklich
alle erreicht hat. Der Titel kann damit nie wieder "lastenfrei" werden,
wie er für die GEMA sein muss.
Eine andere Sache ist natürlich der praktische Umgang mit der GEMA. Die
sitzen so sicher auf ihrer GEMA-Vermutung, dass man einiges zu tun
hätte, das (ggf. zeitweise) Anbieten des Titels unter CC-Lizenz
nachzuweisen. Auch hier wären verpflichtende Register ein wahrer Segen.
> was wenn ich nicht merke, dass jemand seine Lizenz ändert? Ich kann doch
> nicht bei jedem Werk jeden Monat eine Detailsprüfung durchziehen. Mit
> jedem Künstler wieder eine seperate Vereinbarung zu treffen mindert aber
> den Nutzen von CC erheblich.
ein ständiges Nachprüfen wäre gar nicht möglich und es bestehen, s.o.
mit allen Nutzern separate Lizenzverträge. In diesem Falle wird die Idee
hinter CC dadurch im Ergebnis sogar gestärkt.
Viele Grüße,
John Hendrik Weitzmann
CC-DE Legal Project Lead
Europäische EDV-Akademie | Institut für Rechtsinformatik
des Rechts (EEAR) | Universität des Saarlandes
Torstraße 43a | Geb. A54
D-66663 Merzig | D-66123 Saarbrücken
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