[Cc-de] nationales Monopol der Verwertungsgesellschaften soll fallen
holger schwetter
holger at schwetter.de
Fri Jul 25 06:59:11 EDT 2008
Im folgenden eine interessante Nachricht aus Brüssel, gefunden hier:
http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/07/16/kartellentscheidung-der-
eu-kommission-verwertungsgesellschaften-verlieren-monopolstellung/
Vielleicht bringt das ja Schwung in die Verhandlungen mit der GEMA.
Wenn ich mich richtig entsinne, gibt es bereits eine
Verwertungsgersellschaft in Holland, die CC unterstützt.
Viele Grüsse,
Holger Schwetter
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Kartellentscheidung der EU-Kommission: Verwertungsgesellschaften
verlieren Monopolstellung
16. Juli 2008 von Robert A. Gehring · Kategorie: Allgemein · Europa ·
Kreativwirtschaft · Kulturwirtschaft · Ökonomie
Die EU-Kommission hat heute auf Vorschlag von Wettbewerbskommissarin
Neelie Kroes den europäischen Verwertungsgesellschaften bestimmte
wettbewerbsverzerrende Praktiken untersagt. Das nationale Monopol der
Verwertungsgesellschaften wird gebrochen.
Mit einer Kartellentscheidung hat die EU-Kommission heute zwischen
den Verwertungsgesellschaften verschiedener Länder bestehende
Vereinbarungen zur ausschließlich nationalen Wahrnehmung von Rechten
für illegal erklärt. Absprachen, die Dienstleistungen von
Verwertungsgesellschaften auf den nationalen Rahmen beschränken,
verstoßen nach Auffassung der Kommission gegen die Artikel 81 des EG-
Vertrages und Artikel 53 des EWR-Abkommens. Die
Verwertungsgesellschaften müssen ihre wettbewerbswidrigen Praktiken
ab sofort einstellen. Das bedeutet, dass Musiker ihre Urheberrechte
nicht mehr nur an eine nationale Verwertungsgesellschaft übertragen
können. Die vertraglichen Gebietsbeschränkungen, die den nationalen
Verwertungsgesellschaften im Rahmen des internationalen Dachverbands
der Verwertungsgesellschaften CISAC (via Wikipedia) eine
Monopolstellung garantierten, werden aufgehoben. Proteste von
Verwertungsgesellschaften und Künstlern, die im Vorfeld der
erwarteten Kartellentscheidung gegen eine Aufhebung der
Gebietsmonopole mobil gemacht hatten, fanden kein Gehör.
In Zukunft herrscht unter den Verwertungsgesellschaften also
Wettbewerb und Urheber und Rechteinhaber haben die Qual der Wahl,
welche Gesellschaft sie mit der Wahrnehmung ihrer Interessen
betrauen. Dazu erklärte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes: “Diese
Entscheidung wird sich positiv auf die kulturelle Vielfalt auswirken
und Anreize für die Verwertungsgesellschaften schaffen, Komponisten
und Textern bessere Konditionen im Hinblick auf die ihnen zustehenden
Tantiemen zu bieten. Mit der Entscheidung wird außerdem ein Beitrag
zur Weiterentwicklung der Übertragung per Satellit, Kabel und
Internet geleistet, die Endnutzern ein größeres Angebot und Urhebern
potenzielle Zusatzeinnahmen bietet. Die Kommission hat jedoch dafür
gesorgt, dass die Vorteile der kollektiven Verwaltung von Rechten
nicht in Frage gestellt und dadurch etwa die Höhe der Tantiemen oder
der Umfang des verfügbaren Musikrepertoires gefährdet werden.”
Von der Möglichkeit, gegen die CISAC eine Geldbuße wegen
wettbewerbsschädigenden Verhaltens zu verhängen, machte die
Kommission keinen Gebrauch. Die Untersuchung des Verhaltens der
Verwertungsgesellschaften war durch eine Wettbewerbsbeschwerde von
RTL und dem britischen Online-Musikhändler Music Choice in Gang
gebracht worden.
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