[Cc-de] nationales Monopol der Verwertungsgesellschaften soll fallen

holger schwetter holger at schwetter.de
Fri Jul 25 06:59:11 EDT 2008


Im folgenden eine interessante Nachricht aus Brüssel, gefunden hier:
http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/07/16/kartellentscheidung-der- 
eu-kommission-verwertungsgesellschaften-verlieren-monopolstellung/

Vielleicht bringt das ja Schwung in die Verhandlungen mit der GEMA.  
Wenn ich mich richtig entsinne, gibt es bereits eine  
Verwertungsgersellschaft in Holland, die CC unterstützt.

Viele Grüsse,

Holger Schwetter

-----

Kartellentscheidung der EU-Kommission: Verwertungsgesellschaften  
verlieren Monopolstellung
16. Juli 2008 von Robert A. Gehring · Kategorie: Allgemein · Europa ·  
Kreativwirtschaft · Kulturwirtschaft · Ökonomie

Die EU-Kommission hat heute auf Vorschlag von Wettbewerbskommissarin  
Neelie Kroes den europäischen Verwertungsgesellschaften bestimmte  
wettbewerbsverzerrende Praktiken untersagt. Das nationale Monopol der  
Verwertungsgesellschaften wird gebrochen.

Mit einer Kartellentscheidung hat die EU-Kommission heute zwischen  
den Verwertungsgesellschaften verschiedener Länder bestehende  
Vereinbarungen zur ausschließlich nationalen Wahrnehmung von Rechten  
für illegal erklärt. Absprachen, die Dienstleistungen von  
Verwertungsgesellschaften auf den nationalen Rahmen beschränken,  
verstoßen nach Auffassung der Kommission gegen die Artikel 81 des EG- 
Vertrages und Artikel 53 des EWR-Abkommens. Die  
Verwertungsgesellschaften müssen ihre wettbewerbswidrigen Praktiken  
ab sofort einstellen. Das bedeutet, dass Musiker ihre Urheberrechte  
nicht mehr nur an eine nationale Verwertungsgesellschaft übertragen  
können. Die vertraglichen Gebietsbeschränkungen, die den nationalen  
Verwertungsgesellschaften im Rahmen des internationalen Dachverbands  
der Verwertungsgesellschaften CISAC (via Wikipedia) eine  
Monopolstellung garantierten, werden aufgehoben. Proteste von  
Verwertungsgesellschaften und Künstlern, die im Vorfeld der  
erwarteten Kartellentscheidung gegen eine Aufhebung der  
Gebietsmonopole mobil gemacht hatten, fanden kein Gehör.

In Zukunft herrscht unter den Verwertungsgesellschaften also  
Wettbewerb und Urheber und Rechteinhaber haben die Qual der Wahl,  
welche Gesellschaft sie mit der Wahrnehmung ihrer Interessen  
betrauen. Dazu erklärte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes: “Diese  
Entscheidung wird sich positiv auf die kulturelle Vielfalt auswirken  
und Anreize für die Verwertungsgesellschaften schaffen, Komponisten  
und Textern bessere Konditionen im Hinblick auf die ihnen zustehenden  
Tantiemen zu bieten. Mit der Entscheidung wird außerdem ein Beitrag  
zur Weiterentwicklung der Übertragung per Satellit, Kabel und  
Internet geleistet, die Endnutzern ein größeres Angebot und Urhebern  
potenzielle Zusatzeinnahmen bietet. Die Kommission hat jedoch dafür  
gesorgt, dass die Vorteile der kollektiven Verwaltung von Rechten  
nicht in Frage gestellt und dadurch etwa die Höhe der Tantiemen oder  
der Umfang des verfügbaren Musikrepertoires gefährdet werden.”

Von der Möglichkeit, gegen die CISAC eine Geldbuße wegen  
wettbewerbsschädigenden Verhaltens zu verhängen, machte die  
Kommission keinen Gebrauch. Die Untersuchung des Verhaltens der  
Verwertungsgesellschaften war durch eine Wettbewerbsbeschwerde von  
RTL und dem britischen Online-Musikhändler Music Choice in Gang  
gebracht worden.



More information about the cc-de mailing list