[Cc-de] Fanta4 stellen Einzeltracks eines Songs zur Verfügung.

m.eik michalke cc at reaktanz.de
Tue Jun 12 14:03:54 EDT 2007


hallo ralf,

am Dienstag, 12. Juni 2007 18:26 schrieb RalfGesellensetter:
> die fantastischen Vier stellen auf dem Webserver von 1Live (WDR 1)
> ihren Song "Einfach" zum Download bereit.

würde ich mir gerne mal ansehen -- könntest du uns einen link schicken?

> Es ist keine Lizenz angegeben, sondern der Vermerk, dass man mit den vier
> Tonspuren (MP3) alles machen könne, solange ausschließlich "lizenzfreies"
> Material hinzugemixt wird. 

heißt es "lizenzfrei" oder "frei lizenziertes" (und was genau soll das hier 
heißen)? denn auch ein stück unter cc-by ist ja nicht "lizenzfrei" und dürfte 
daher nicht eingemischt werden. wenn die fanta4 keine lizenz angeben, bewegt 
sich nach meinem verständnis alles auf dem "üblichen" boden des 
urheberrechts, cc-sa-einmischungen wären damit ohne ihre zustimmung auch 
tabu, weil die lizenz "abfärbt". ich frage mich nur, was die fanta4 mit den 
ergebnissen machen, wenn diese von den mixenden ebenfalls nicht lizenziert 
wurden -- denn dann dürften auch die fanta4 sie nicht ohne zustimmung 
verwenden. ohne es genau gesehen zu haben, klingt das für mich so zunächst 
rechtlich etwas wackelig.

die gpl hat ja vor gericht bestand gehabt, weil man ihr den status von agb 
zugesprochen hat, denen man bei nutzung der software zustimmt (die gültigkeit 
ist aber an bestimmte auflagen gebunden, z.b. muß der lizenztext in kopie 
leicht erhältlich sein: die gpl liegt i.d.r. auch als txt-file mit im 
quelltext-archiv). wäre das bei einem formlosen "macht was ihr 
wollt"-statement auf einer homepage ebenso?

> So muss Creative Commons funktionieren - vielleicht möchten ja einiger
> Musiker auf dieser Liste ihre Ergebnisse unter CC-BY-SA veröffentlichen

ich bezweifle, daß das geht, da du ohne lizenz vielleicht alles reinmischen 
darfst, das ergebnis (mit den anteilen der fanta4-tracks) aber nicht ohne 
deren zustimmung unter einer beliebigen lizenz verbreiten kannst. einzige 
ausnahme: du veränderst das original derart, daß es im neuen werk "verblasst" 
(steht so im urheberrecht), dafür bräuchte man allerdings auch nicht dieses 
angebot ;-) aber wie gesagt, ich würde mir das erst gerne selbst mal genauer 
ansehen. vielleicht vertsehe ich ja auch was falsch. vielleicht widerspricht 
mir auch gleich ein anwesender rechtsexperte.


viele grüße :: m.eik

-- 
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