[Cc-de] omc-schirmherrschaft durch lawrence lessig [was: gema-kleinkram etc.]

John Hendrik Weitzmann jhweitzmann at mx.uni-saarland.de
Wed Jan 24 07:15:01 EST 2007


Zitat von "m.eik michalke" <cc at reaktanz.de>:

>> band x hat unter anderem mitglied y, das durch eine frühere mitgliedschaft
>> in band z noch bei der gema gemeldet ist. kann band x die cc-lizenzierung
>> (und teilnahme am contest) von titel t dadurch realisieren, daß mitglied y
>> glaubhaft erklärt, an titel t nicht urheberisch tätig gewesen zu sein,
>> sondern ihn nur mit der band als interpret umzusetzen? der fall ist ja
>> durchaus realistisch vorstellbar. die frage ist also, ob eine band
>> unwiederruflich "gema-kontaminiert" ist, solange irgendein mitglied auch
>> bei der gema gemeldet ist. wir betrachten dies vorsichtshalber erst mal als
>> mit "ja" beantwortet, aber vielleicht kann eine kompetente person
>> widersprechen oder bestätigen?
>
> mag sich dazu niemand äußern?

ohne bereits eingelesen zu sein in die GEMA-Statuten meine ich mich zu  
erinnern, dass es nur darauf ankommt, wer Urheber des betreffenden  
Songs ist, also wer komponiert oder getextet hat. Wenn Bandmitglied y  
bei beidem nicht auftaucht und den Song auch nicht selber bei der GEMA  
anmeldet, dürfte die Band keine Probleme bekommen.
Dann sollte y aber noch darauf achten, dass die Band nicht stattdessen  
noch in den Bereich der GVL rutscht, sprich die Zweitverwertung. Es  
sollte also kein Bandmitglied einen Wahrnehmungsvertrag mit der GVL  
haben (außer darin wurden im Vorhinein Einschränkungen der  
wahrzunehmenden Rechte gemacht, die Platz für entsprechende  
CC-Lizenzen lassen).

Da möglicherweise bei uns Gespräche mit Verwertungsgesellschaften  
anstehen, wäre ich für weitere problematische Fallbeispiele dankbar,  
um eine umfassende Analyse machen zu können.

Grüße,
H. Weitzmann



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