[Cc-de] Rechtsfrage zur Gültigkeit der CC-Lizenzen

Andreas Hierling andy at laut.de
Tue Jan 16 05:54:23 EST 2007


cc-de-bounces at lists.ibiblio.org schrieb am 16.01.2007 09:28:09:

>
> Meinem Verständnis nach darf z.B. auch Bertelsmann CC-NC-Werke auf
> seine Internetseite stellen. Nur dafür Geld verlangen (oder es zu
> Werbezwecken verwenden etc.) dürfen sie nicht, weil das (*allen*)
> eingeräumte Nutzungsrecht das nicht hergibt.
>

Ich glaube das Verwenden der Werke auf einer kommerziellen Webseite allein
kann bereits als kommerzielle Nutzung gesehen werden, auch wenn für das
Werk selbst kein Geld verlangt wird. Ist ja im Grunde nichts anderes als
die Verwendung in einem Werbespot, auf Messeveranstaltungen etc., nur eben
ein anderes Medium. Aber in all diesen Fällen handelt es sich IMHO um eine
werbliche Nutzung.

Interessanter finde ich die Frage wie sich NC-Lizenzen bei annerkannt
gemeinnützigen Organisationen auswirken. Kann eine nicht-kommerzielle
Organisation überhaupt kommerziell agieren?

Sprich dürfte die Wikimedia-Foundation Wikipedia auch auf DVD verkaufen,
wenn die Artikel unter CC-BY-NC gestellt wären?



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