[Cc-de] Rechtsfrage zur Gültigkeit der CC-Lizenz en

Jan Michael Ihl me at jmi.cc
Sat Feb 17 06:57:21 EST 2007


Hallo @lle,

On 16.01.2007, at 17:38, Andreas Hierling wrote:

> Danke für die ausführliche Antwort. Meine letze Frage hast Du  
> allerdings
> nicht richtig verstanden. Mir ist durchaus klar, dass es  
> inkompatibilität
> en
> zwischen der FDL und irgendwelchen CC-Lizenzen gibt. Die Frage ist  
> nur WAS
> WÄRE, WENN Wikipedia nicht die FDL sondern CC-BY-NC für ihre Texte  
> nutz
> en
> würde. Könnte sie die Artikel dann dennoch normal auf DVD verkaufen?
>
> Oder anders formuliert: Darf eine gemeinnützige Organisation im Rahmen
> ihres Zweckbetriebs Geld für NC-lizenzierte Werke annehmen?

Darauf will ich auch noch antworten, wenn auch vier Wochen später  
(hab' so lange nicht in den IMAP-Ordner geschaut, in dem die Listen- 
Beiträge landen):

Im Falle der Wikipedia ist die Frage meiner Auffassung nach abhängig  
davon, wer als "Eigentümer" der Inhalte gilt.

Nach deutschem Recht wären das wohl die einzelnen Urheber, die ihre  
Einzelbeiträge der Wikipedia zur Nutzung zur Verfügung stellen.  
Demnach wäre die Wikipedia nur Nutzer -- und wenn die Einzelbeiträge  
dann von den Urhebern unter einer CC-NC-Lizenz eingestellt worden  
wären, könnte die Wikipedia als Körperschaft nicht über eine  
kommerzielle Verwendung wie den Verkauf als DVD entscheiden, ohne  
jeden einzelnen Lizenzgeber bzw. Urheber zu fragen.

Andersherum verhält es sich, wenn man Wikipedia selbst als  
Rechteinhaber annähme. Dann könnte Wikipedia als Körperschaft sagen,  
ja, wir geben unsere Inhalte frei unter einer CC-NC-Lizenz her, aber  
als Rechteinhaber natürlich unbenommen von der Lizenz mit den  
Inhalten tun und lassen, was es will -- auch kommerziell verwerten,  
DVDs und Bücher zu Wucherpreisen verkaufen. Wohlgemerkt als  
Rechteinhaber.

Nach deutschem Recht wäre wohl letzterer Fall schon mal  
ausgeschlossen, da man in Deutschland als Autor nicht seine  
Urheberschaft veräußern kann, "Public Domain" gibt es im deutschen  
Recht quasi nicht.

In anderen Rechtsordnungen, z.B. der US-amerikanischen, hängt es,  
schätze ich, davon ab, wer als Rechteinhaber gilt, Wikipedia oder die  
Millionen einzelnen Beitragenden.

Und da die Wikipedia Foundation eine US-amerikanische Körperschaft  
und auch die Server meines Wissens alle in den USA stehen, kommt  
jedenfalls die US-amerikanische Rechtsordnung zum Zuge. Der deutsche  
Wikipedia e.V. könnte also DVDs verkaufen, wenn die US-Wikipedia- 
Foundation Rechteinhaberin wäre und diese dem deutschen e.V. die  
kommerzielle Nutzung erlauben würde.

Fakt ist aber, dass die US-Foundation gar nicht Rechteinhaberin ist.  
Unter http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Copyrights steht: "The  
Wikimedia Foundation does not own copyright on Wikipedia article  
texts and illustrations."

In dem Zusammenhang: Die Diskussion hier ist ja eh nur ein  
Gedankenspiel, weil die Wikipedia-Inhalte bekanntermaßen unter der  
FDL stehen. Aber die oben diskutierten Fragen stellen sich ja  
durchaus auch anderswo, zum Beispiel NGOs bei der Nutzung von CC- 
Lizenzen, wie Nicole Ebber es in ihrer Diplomarbeit bespricht.

Und: Ich bin kein Jurist, habe nur einige Veranstaltungen  
Öffentliches Recht und Medienrecht besucht. Vielleicht liege ich also  
völlig daneben mit meinen Annahmen zu Annahmen zu Annahmen. Dann möge  
man mich korrigieren.

Viele Grüße
-Jan Michael

-- 

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