[Cc-de] Gemeinfreiheit
Thilo Pfennig
tpfennig at gmail.com
Sun Feb 19 07:52:56 EST 2006
Am 19.02.06 schrieb Klaus Graf <klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de>:
> Inzwischen hat der Gesetzgeber die von mir angefuehrte sog.
> Linuxklausel in § 32 Abs. 3 eingefuegt:
>
> "Der Urheber kann aber unentgeltlich ein
> einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen."
Oh, das war mir bisher entgangen, interessant.
> Es ist schlicht und einfach schlechter Stil, wenn man keine
> Ahnung hat, pauschal zu behaupten, ...
Bisher war es hier doch recht sachlich. Vielleicht können wir dazu
auch wieder zurückkehren?
Thilo
--
http://vinci.wordpress.com
More information about the Cc-de
mailing list