[Cc-de] Gemeinfreiheit

Thilo Pfennig tpfennig at gmail.com
Sun Feb 19 07:52:56 EST 2006


Am 19.02.06 schrieb Klaus Graf <klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de>:

> Inzwischen hat der Gesetzgeber die von mir angefuehrte sog.
> Linuxklausel in § 32 Abs. 3 eingefuegt:
>
> "Der Urheber kann aber unentgeltlich ein
> einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen."

Oh, das war mir bisher entgangen, interessant.


> Es ist schlicht und einfach schlechter Stil, wenn man keine
> Ahnung hat, pauschal zu behaupten, ...


Bisher war es hier doch recht sachlich. Vielleicht können wir dazu
auch wieder zurückkehren?


Thilo
--
http://vinci.wordpress.com


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