[Cc-de] ShareAlike-Klausel (was: Dropping Knowledge's vermeintliche Copyleft-Filmpremiere)

Paul paul at 2e-support.de
Sat Feb 18 11:04:15 EST 2006


Am 16:05 18.02.2006 schrieb m.eik:
>hallo thilo,
>am Samstag, 18. Februar 2006 12:49 schrieb Thilo Pfennig:
> > Ich denke das ein "Werk" früher eindeutig war. Wenn ich aber jetzt eine
>.....
>ich würde in der praxis vorschlagen, den lizenzhinweis für das gesamtwerk mit
>einem zusatz wie "sofern nicht anders angegeben stehen alle inhalte dieser
>seite unter...".

Soweit ich das überblicke, ist genau das z.B. unter GFDL als generelle 
Lizenz so nicht möglich. Entweder ich weise Bereiche aus, die 
ausschließlich Dokumente unter GFDL enthalten, oder ich muß an jedes 
Dokument die Lizenz pappen. Prinzipiell aber volle Zustimmung, es so zu 
machen! Ist die Basislizenz eine andere, würde ein Bapperl an jedem 
GFDL-Lizenziertem Dokument (+Historie+.... selbstverständlich) vermutlich 
reichen.

>....
> > Meiner Meinung nach ist die idealste Lizenz wenn es geht sowieso "Public
> > Domain" - und was Inhalte angeht nimmt man dann halt cc-by wenn man
> > wenigstens genannt werden möchte.
>hm... wer sich über sein schaffen eine reputation aufbauen möchte, wird kaum
>auf eine nennung des namens verzichten können. ist dieser verzicht überhaupt
>mit dem urheberrecht vereinbar?
>aber ich finde dies v.a. aus perspektive der rezipienten nicht als ein 
>mehr an
>freiheit, sondern als verlust von information.

Stopp. Hier würde ich doch darum bitten, die Mindestforderungen (die durch 
die Lizenz vorgegeben werden) und die jeweils sinnvolle Verfahrensweise 
auseinander zu halten.

>ich jedenfalls möchte wissen,
>wer etwas gemacht hat, das mich beeindruckt (langweilt, anwidert...).

Je nach dem ob ich Inhalt in einem Artikel der Tagespresse einerseits oder 
in einer wissenschaftlichen Abhandlung andererseits verwende, kann es in 
einem Fall sinnvoll sein, nur die Quelle (wo dann die Autoren stehen), eine 
einfache Liste aller Beteiligten oder die exakte Historie anzugeben. Das 
ist doch schon im Interesse der jeweiligen Herausgeber, Autoren etc. und 
muß z.B. für die wissenschaftliche Variante nicht erst zur Pflicht erhoben 
werden.
<scherz> Man stelle sich nur vor, ein DJ müßte jedes mal, wenn er einen 
unter einer freien Lizenz stehenden Titel spielen möchte die gesamte 
Historie verlesen. Das wird bestimmt eine tolle Veranstaltung!</scherz> Für 
eine Musikwissenschaftler hingegen macht das für seine Arbeit Sinn und er 
muß nicht erst darum gebeten werden.
Eine freie Lizenz soll dem Nutzer, soweit möglich, nicht vorschreiben was 
er zu und zu lassen hat, sondern lediglich die Mindestanforderungen, einen 
Rahmen vorgeben!

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Bestes Badewetter
Paule  





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