[Cc-de] ShareAlike-Klausel (was: Dropping Knowledge's vermeintliche Copyleft-Filmpremiere)
Paul
paul at 2e-support.de
Sat Feb 18 10:23:39 EST 2006
Ich greife mal nur ein paar kleine Stellen heraus ;-) Sonst komm ich aufs
Glatteis :)
Am 12:49 18.02.2006 schrieb Thilo Pfennig:
>Am 18.02.06 schrieb Paul <<mailto:paul at 2e-support.de>paul at 2e-support.de>:
>Am 01:17 18.02.2006 schrieb Thilo Pfennig:
> >2006/2/18, m.eik michalke <<mailto:cc at reaktanz.de>cc at reaktanz.de>:
> > > am Freitag, 17. Februar 2006 12:59 schrieb Thilo Pfennig:
> > > > Dort wird darauf hingewiesen, das die "ShareAlike"-Klausel verbietet,
> > > > das das Werk mit anders lizensierten Inhalten kombiniert wird. ...
> >....
> >weniger also die ShareAlike-Lizenzen, da sie es ja ermöglicht ein Aggregat
> >zu erstellen, wenn auf ein Gesamt-Copyright verzichtet wird.
>
>..."Zusammenführen von Dokumenten" und "Dokumentensammlung" CC-Share Alike
>und GFDL ziemlich ähnlich sind. Ich muß in jedem Fall Festlegen, was
>jeweils ein Dokument bzw. Werk und ist.
>Vielleicht bedarf es da irgendwann auch einer Differenzierung im Gesetz?
>Ich denke das ein "Werk" früher eindeutig war. Wenn ich aber jetzt eine
>Seite mache und da per RSS, Bildlink usw. Inhalte von 10 verschiedenen
>Sites mit 10 verschiedenen Seiten erstelle dann ist die Frage was da das
>Werk ist - insbesondere noch, wenn es sich dynamisch verändert. Ich würde
>da ein "Werk" bei Internet-Seiten als den Eindruck beschreiben, den ein
>Besucher in einem bestimmten Augenblick erhält. Internet-Seiten nehme ich
>jetzt nur als Beispiel, weil hier ja viele Probleme deutlich werden.
Hmmm, wie kann man ein Werk eindeutig abgrenzen? Ich hatte mehr ein
Kunstwerk oder eine Abbildung davon oder eine Media-Datei im Sinn. Da ist
das recht einfach. Bei dynamischen Inhalten von Webseiten wird das u.U.
etwas komplizierter. Wikipedia ist da, denke ich, noch relativ einfach. Da
dort der eigentliche Inhalt doch recht eindeutig zuzuordnen ist. Da könnte
schon jeder Artikel und jedes Upload als ein Dokument mit einer eigenen
Lizenzierung versehen werden.
>Ich denke nicht, das man so eine Seite mit einer bestimmten Lizenz
>versehen kann, auch wenn diese z.B. eigene Textteile enthält. Vielleicht
>wäre akzeptabel, wenn man so eine Seite überschreibt mit.
>
>"Diese Seite enthält Bestandteile die verschiedenen Lizenzen unterliegen"
>- oder "Diese Seite enthält Elemente die den folgenden Lizenzen
>unterliegen:..." Dann müssten die einzelnen Abschnitte für den Besucher
>auch deutlich erkennbar sein, die einer anderen lizenz unterliegen.
Ja genau. Das Markieren ist aber bei der WP sicher kein Problem, da ich
jeden Edit einer Person zuordnen kann, kann ich auch jeden Edit einer
Lizenzierung (hier noch nicht EINE Lizenz s.U.) zuordnen. Unter welcher
Lizenz ein Artikel (als ganzes) weitergegeben werden kann entscheidet sich
nach den Anteilen mit der "schlechtesten" Lizenzierung (Unzulässige
Kombinationen in einem Dokument=Artikel müssen bereinigt werden. Aber diese
unzulässigen Kombinationen sind Stand der Dinge und es kann nur besser werden).
>Jedenfalls denke ich, das bei (bleiben wir mal beim Beispiel) der
>Wikipedia eines der ursprünglichen Ziele nicht mehr erfüllbar ist, nämlich
>das alle Inhalte unter einer Lizenzbedigung kopiert werden dürfen. D.h.
>ich kann nicht einfach eine Wiki-Seite ausdrucken und kopieren. Das
>Problem ist ja schon, das ich eigentlich sowhl die GFDL und imdestens 5
>Autoren mit angeben muss. - Ok, das GFDl für Wikipedia nicht optimal ist,
>darüber gibt es wohl auch Konsens? -
Ach nicht so schwarz sehen. :) Der Trick ist die Trennung der
Vereinbarungen für die Autoren (Lizenzbedingungen / AGB) von den Lizenzen
für die Weitergabe von Inhalt. Dazu wird noch festgelegt, welche der
(freien)*) Lizenzen für eingestellte Objekte (Abbildungen, Dokumente...)
zugelassen werden (durchgereichter Content).
Die Lizenzbedingungen verlangen ganz grob gesagt den Autoren lediglich ab,
ihre Edits (gleichzeitig) unter verschiedenen Lizenzen (z.B. unter GFDL,
CC-by-sa, und der neuen Basislizenz) freizugeben.
Enthält nun ein Artikel Anteile mit GFDL-Lizenz, kann der Artikel logischer
weise nur unter GFDL weitergegeben werden. Gleiches gilt analog für
CC-by-sa. Sind durch Überarbeitung etc. alle GFDL-Anteile getilgt, kann der
Artikel sofort unter der neuen Basislizenz weitergegeben werden (und
natürlich auch unter GFDL und CC-by-sa *g*). Unterstützen kann man diesen
Wechsel beispielsweise durch die Bitte an alle Autoren, ihre Arbeit
rückwirkend auch unter den anderen fraglichen Lizenzen freizugeben.
Tippo-Edits und alles was sonst unterhalb der "Schöpfungshöhe" kreucht und
fleucht, wird nach eingehender Aufklärungsarbeit .... sofort auf die neue
Lizenzierung gesetzt (Vertrauen ist wichtig). Für Anonym gemachte Edits ist
ein geeignetes Verfahren zu prüfen, um den Nachbearbeitungsaufwand so
gering wie möglich zu halten. Das könnte etwas in Richtung langfristiger
Aufrufe mit dem Inhalt sein, dass alle die mit dem Wechsel der Lizenzierung
nicht einverstanden sind sich melden, damit bei Nachweis der Autorenschaft
(;-) + *feix*) diese Beiträge entfernt oder neu geschrieben werden können.
Kann mal jemand sagen wie lange und aufwendig man so was treiben muß, um
auf der sicheren Seite zu sein?
>Ganz besonders ungeeignet sind da Lizenzen, die Ihre Wirkung immer auf eine
>ganzes Dokument ausdehnen und nicht, wie erforderlich auf, klar zu
>kennzeichnende, Abschnitte eines Dokuments.
>Also ich habe da auch langsam meine Bedenken bezüglich der Kompetenz von
><http://www.creativecommons.org>www.creativecommons.org. Da wird auch
>gerne cc-by-sa verwendet.
Och, so schlimm würde ich das nicht sehen :) Jede Lizenz da wo sie paßt.
Als Lizenz für WP und ähnliche Projekte ist die cc-by-sa, so wie auch die
GNU-FDL mMn jedenfalls denkbar ungeeignet. Und ich bin überzeugt, dass dies
auch durch eine Überarbeitung der bestehenden Lizenzen nicht besser wird,
weil diese beiden Lizenzen für die dazu passenden Anwendungsbereiche
ziemlich gut geeignet sind. Das wird man ja sicher nicht auf's Spiel setzen
wollen, oder?
>... Meiner Meinung nach ist die idealste Lizenz wenn es geht sowieso
>"Public Domain"
Ja wenn es so einfach währe. Toll. Nur leider funktioniert das, zumindest
nach deutschem Recht, nicht (habe ich mir erklären lassen ;-). Aber eine
Lizenz, die die Bearbeitung und das Einbinden anders lizenzierter
(gekennzeichneter oder klar abgegrenzter Teile/Objekte wie Bilder in
Fließtext...) Teile in ein Dokument zuläßt, würde schon reichen.
*) Für mich ist ein freier Inhalt in erster Linie frei, wenn er frei
zugänglich ist. Ich sehe nicht, das ein Inhalt nur dann frei ist, wenn
jeder nach belieben darin rumwurschteln darf. Das erwähne ich nur, weil das
gerade in bestimmten Kreisen öfters nicht so gesehen wird. Da wo es Sinn
macht bin ich natürlich auch für die freie Bearbeitbarkeit der Inhalte.
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Bestes Badewetter
Paule
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