[Cc-de] Gewährleistungsausschluss bei der CC und Vertragstyp

Reto Mantz rmantz at gwdg.de
Wed Nov 23 11:59:54 EST 2005


Hallo Liste,

ich grübele gerade darüber, ob der 
Gewährleistungs- und Haftungsausschluss der CC 
(Ziffern 5 und 6) rechtswirksam sind.
Der Haftungsausschluss der Ziffer 6 wird wohl vor 
dem Hintergrund des § 309 Nr. 7 lit. b) in Ordnung sein.

Aber wie ist es mit dem Gewährleistungsausschluss?
Hier stellen sich, soweit ich das sehe, zunächst zwei Vorfragen:
1. Welche Mängel kann es bei der Einräumung von 
Nutzungsrechten überhaupt geben?
-> Die Antwort dürfte einzig der Fall sein, dass 
jemand ein Werk unter die CC-Lizenz stellt, der 
entweder das Recht gar nicht hat, oder es, zB 
aufgrund eines Verlagsvertrages o.ä. gar nicht 
ausüben darf (eine ähnliche Diskussion wurde 
unter dem Thread "GVL vs. CC" geführt, wie ich im Archiv gesehen habe)
Habe ich andere Fälle übersehen?

2. Wie ist die schuldrechtliche Komponente des CC-Vertrags einzuordnen?
Hier stellen sich ähnliche Probleme wie bei Open Source und der GPL.
Nehme ich nun Schenkungsrecht an, so dürfte 
Ziffer 5 wegen § 524 Abs. 1 BGB unproblematisch sein.

Wenn ich aber eine andere Vertragsform annehme, 
dann ist der Ausschluss doch wegen § 309 Nr. 8 a) 
unwirksam, oder? (Als eine Quelle: 
Bamberger/Roth, § 309 Rn. 13: "Unwirksam sind 
Klauseln, die ... nur Vorsatz und grobe 
Fahrlässigkeit ausreichen lassen wollen")

Liege ich falsch? Wenn nicht, was spricht 
tatsächlich für die Schenkung gegenüber den 
anderen Lösungen (Gibt es dazu schon zitierfähige Literatur)?

Vielen Dank

  Reto Mantz




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