[Cc-at] Kommerzielle Nutzung
Georg Pleger
georg.pleger at uibk.ac.at
Thu Oct 21 04:39:29 EDT 2004
Hallo Andreas!
Danke für die notwendige und wichtige Anfrage zur Präzisierung von
kommerzieller / nicht-kommerzieller Nutzung.
Ich kann darauf derzeit leider keine befriedigende Antwort geben.
Mein Vorschlag wäre, diese Frage in der internationalen CC-Liste zu
diskutieren.
LG
Georg
Andreas Trawoeger wrote:
> Hallo!
>
> Mal schauen ob diese Liste noch am Leben ist ;-))
>
> Wir hatten im Rahmen von NetzNetz.net einige Diskussionen zum Thema
> Creative Commons. Ich kenne mich als Freier Software Mensch in Sachen
> Urheberrecht realtiv gut aus, bin aber kein Jurist und möchte keinen
> Blödsinn erzählen.
>
> Daher hier meine Frage: Wie genau ist kommerzielle Nutzung definiert?
>
> In der Noncommercial CC Variante heist es:
> Sie dürfen die in Ziffer 3 erteilten Befugnisse in keiner Weise
> verwenden, die überwiegend auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine
> vertraglich geschuldete geldwerte Vergütung abzielt oder darauf
> gerichtet ist.
>
> Was genau bedeutet in dem Zusammenhang überwiegend?
>
> Wenn ein Mobilfunkbetreiber ein durch eine Noncommercial CC Lizenz
> geschütztets Werk als Klingelton verkauft ist es ein klarer
> Vertragsbruch.
>
> Nur wie sieht es mit einem auf ein T-Shirt gedrucktem Logo aus, wo
> Logo + T-Shirt verkauft wird? Wie sieht es bei einem DJ oder
> Visualisten aus, der für einen Auftritt bezahlt wird und dabei ein
> durch eine Noncommercial Variante geschütztes Werk zeigt?
>
> Leider ist die derzeitige Definition so juristisch, dass sich niemand
> wirklich weiß was erlaubt ist und was nicht, wodurch es zwischen
> Lizenzgeber und Lizenznehmer zu einigen Missverständnissen kommen kann.
>
> cu andreas
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