[Cc-at] Kommerzielle Nutzung

Georg Pleger georg.pleger at uibk.ac.at
Thu Oct 21 04:39:29 EDT 2004


Hallo Andreas!

Danke für die notwendige und wichtige Anfrage zur Präzisierung von 
kommerzieller / nicht-kommerzieller Nutzung.
Ich kann darauf derzeit leider keine befriedigende Antwort geben.
Mein Vorschlag wäre, diese Frage in der internationalen CC-Liste zu 
diskutieren.

LG
Georg

Andreas Trawoeger wrote:

> Hallo!
>
> Mal schauen ob diese Liste noch am Leben ist ;-))
>
> Wir hatten im Rahmen von NetzNetz.net einige Diskussionen zum Thema 
> Creative Commons. Ich kenne mich als Freier Software Mensch in Sachen 
> Urheberrecht realtiv gut aus, bin aber kein Jurist und möchte keinen 
> Blödsinn erzählen.
>
> Daher hier meine Frage: Wie genau ist kommerzielle Nutzung definiert?
>
> In der Noncommercial CC Variante heist es:
> Sie dürfen die in Ziffer 3 erteilten Befugnisse in keiner Weise 
> verwenden, die überwiegend auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine 
> vertraglich geschuldete geldwerte Vergütung abzielt oder darauf 
> gerichtet ist.
>
> Was genau bedeutet in dem Zusammenhang überwiegend?
>
> Wenn ein Mobilfunkbetreiber ein durch eine Noncommercial CC Lizenz 
> geschütztets Werk als Klingelton verkauft ist es ein klarer 
> Vertragsbruch.
>
> Nur wie sieht es mit einem auf ein T-Shirt gedrucktem Logo aus, wo 
> Logo + T-Shirt verkauft wird? Wie sieht es bei einem DJ oder 
> Visualisten aus, der für einen Auftritt bezahlt wird und dabei ein 
> durch eine Noncommercial Variante geschütztes Werk zeigt?
>
> Leider ist die derzeitige Definition so juristisch, dass sich niemand 
> wirklich weiß was erlaubt ist und was nicht, wodurch es zwischen 
> Lizenzgeber und Lizenznehmer zu einigen Missverständnissen kommen kann.
>
> cu andreas
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